Verzweiflung Einkommensteuer
(1 Antwort)Ich habe im Letzten Jahr ein Kleinstunternehmen beim Finanzamt angemeldet. Für mich ist es nur eine Nebentätigkeit in der ich als Referentin arbeite.
Irgendwie habe ich mir das alles einfacher Vorgestellt und habe auf den Rat von einer Steuerfachangestellten aus dem Bekanntenkreis gehört.
Heute ist wieder ein Mahnung von Finanzamt bei mir eingeflogen.
223 Euro Einkommensteuer für das 1.Vj.10
Wie kommt das Finanzamt auf diesen Betrag?
Woher hätte ich den erahnen müssen?
Meinen Jahresausgleich von meiner Haupttätigkeit und von der Nebentätigkeit als Kleinstunternehmen für 2009 habe ich noch nicht beim Finanzamt eingereicht.
Ich habe auch keinen Bescheid vom Finanzamt bekommen, dass ich für 2010 vierteljährlich etwas bezahlen muss.
Mein Verdienst über diese Referententätigkeit beträgt ca. 6500 Euro im Jahr.
Was kommt da noch alles auf mich zu?
Muss die Einkommensteuer nicht normalerweise mit dem Lohnsteuerjahresausgleich gezahlt werden?
Irgendwie ist mir das alles zu hoch
Klar werd ich jetzt erstmal die Mahnung bezahlen, aber warum verstehe ich nicht. Kann mir hier bitte jemand weiter helfen?!
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Antworten
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hallo crue,
Ich habe im Letzten Jahr ein Kleinstunternehmen beim Finanzamt angemeldet.
nur als Hinweis, es ist nur ein Formmangel, Kleinstunternehmen gibt es überhaupt nicht. Das ist eine Redewendung, die sehr häufig im Volksmund verwendet wird. Ein Kleinstunternehmen ist weder eine gültige Rechtsform noch ein Nebengewerbe. Dazu haben wir einen schönen Artikel verfasst, der das Wirrwarr mit entsprechenden Begriffen aufklärt:
Wie unterscheiden sich Kleinstunternehmen, Kleinunternehmen, Einzelunternehmen und Nebengewerbe?Irgendwie habe ich mir das alles einfacher Vorgestellt und habe auf den Rat von einer Steuerfachangestellten aus dem Bekanntenkreis gehört.
das kommt in der Regel dabei raus, wenn man sich bei solchen wichtigen Fragen (ich gehe davon aus, dass für jeden Existenzgründer oder Unternehmer Finanzamt und Steuererklärung, aber auch entsprechende Regelungen als wichtig erachtet werden.) Verwandte, Bekannte oder Nachbarn gefragt werden. Sowas sollte man mit Steuerberatern besprechen, die auch für ihre Aussagen und Dienstleistungen haften, wenn dann mal wirklich was nicht stimmt, haben diese Berufsgruppen immer eine Haftpflichtversicherung für entstehende Schäden. Hat das die Steuerfachangestellter aus ihrem Bekanntenkreis auch? Ich denke nicht.Heute ist wieder ein Mahnung von Finanzamt bei mir eingeflogen.
223 Euro Einkommensteuer für das 1.Vj.10
Mahnungen kommen immer dann, wenn entsprechende Beträge nicht gezahlt werden. Man muss also als Unternehmer wissen, wann man welche Beträge zu zahlen hat. Wenn man es nicht weiß, sollte man dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen. In diesem Fall muss man selbstverständlich sein Konto auch gedeckt haben, denn sonst kann keiner abbuchen. Nichtsdestotrotz sollte immer geprüft werden, ob es auch richtig ist, was das Finanzamt abbuchten.Woher hätte ich den erahnen müssen?
Wenn das Finanzamt keine Steuererklärungen bekommt, aus welchen Entsprechende Zahlen und damit Bemessungsgrundlagen resultieren, um eine Steuer festzusetzen, wird halt schon mal eine Steuer vom Finanzamt geschätzt. Das Wort in diesem Fall eventuell basiert sein, ich weiß es nicht.Was kommt da noch alles auf mich zu?
Das kann und werde ich Ihrem Forum nicht sagen, da ich erstens kein Steuerberater bin und zweitens die näheren Umstände auch nicht kenne.
Ich kann in diesem Fall nur empfehlen: nimm dein Kram und lege es einem Steuerberater auf den Tisch. Das kostet sicher etwas Geld, du bist aber das Risiko und die Arbeit los, von der Du keine Ahnung hast.
Liest er außerdem bei folgendem Artikel durch:
Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater
und weiter lesen:
Mit einem Onlinesteuerberater Steuerberatungskosten sparen
Und noch einer:
Buchführungsprogramm oder Steuerberater? FAQ 25
Außerdem kannst du mein kostenloses iBook für Existenzgründer durcharbeiten, da stehen auch noch viele Tipps zu bestimmten Steuerarten drin:
E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
so, das ist genug Lesestoff, ich bin selbst Steuerfachangestellter und Betriebswirt, kann aus meiner persönlichen Erfahrung nur sagen, dass es keinen Sinn macht, in Sachen Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder welcher Steuer auch immer, als nicht gelernter selbst etwas zu probieren. Das geht vom Baum. Sicherheit dieser Aussage wurde jederSteuerberater bestätigen können.
Übrigens, wenn Ihr Fernseher im Wohnzimmer kaputt ist, reparieren sie den doch auch nicht selbst oder bringen ihn zum Nachbarn oder doch?
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