Vertriebspartner Gewerbeanmeldung

(1 Antwort)
+1 -0

Habe im letzten Jahr ein Gewerbe angemeldet.

Unter Punkt 15, angemeldete Tätigkeit steht: Handelsvertretung für Waren aller Art. Möchte nun auch als Vertriebspartner für eine Firma einsteigen und frage mich, ob die Gewerbeanmeldung um diesen Fakt erweitert werden muss.

Oder ist Handelsvertreter gleich Vertriebspartner?

Vielen Dank.

Katharina Dix

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    ICh denke, das der Vertriebspartner ein Handelsvertreter ist. Genau kann man das natürlich nur dann sagen, wenn man entsprechende Vereinbarungen und Verträge gelesen hat.

    Der Handelsvertreter zeichnet sich dadurch aus, dass er größtenteils seine Zeit und seine Arbeit frei einteilen kann und seine Entlohnung über eine Provision abgerechnet wird.

    Der Vertriebspartner muss nicht unbedingt ein Handelsvertreter sein, es kann zum Beispiel auch ein Angestellter sein, dessen Aufgabe im Vertrieb von Dienstleistungen oder Produkten besteht. Wenn es aber ein Angestellter ist, wäre ja keine Gewerbeanmeldung nötig und Du hättest dieses Problem gar nicht.

    Der Vertriebspartner sagt nur aus, was für eine Aufgabe zu lösen ist. Der Vertrieb. Der Handelsvertreter sagt aus, wie diese Tätigkeit und die Entlohnung gestaltet ist. Eben auf Handelsvertreterbasis nach § 84 HGB.

    Wenn Handelsvertreter und Vertriebspartner auf einer gewerblichen Tätigkeit beruhen, würde ich es persönlich in ein und denselben Topf schmeißen und daher beim Gewerbeamt keine Berichtigung oder Änderung der angemeldeten Tätigkeit vornehmen. Das kostet nur zusätzliches Geld und verschwendet kostbare Zeit. Anders wäre es jedoch, wenn man in einem komplett anderen Bereich ein komplett anderes Umfeld bearbeiten würde. Man ist schon aufgrund der Gewerbeordnung verpflichtet, neue Tätigkeiten und neuer Branchen zu melden und dementsprechend die Gewerbeanmeldung abzuändern.

    Aber wie gesagt, "Was keiner weiß macht keinen heiß." gerade in unserem Bürokratiestaat Deutschland.


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen