Verselbstständigen mit einem Online-Web-Shop

(1 Antwort)
+1 -0

Hallo,

wir spielen mit den Gedanken unsere Hobby weiter auszubauen. Wir sind ein 2Mann Team und wollen uns im Web verewigen mit einem eigenen kleinen Web-Shop. unser Service wird Dienstleistung sein, wie Pretested Hardware / KOmplett-System auf den Nutzer abgestimmt u.ä.


KOntakte mit großen Distributoren wurde schon aufgenommen. Allerdings wurde festgestellt, das die Spanne vom EK zum VK nicht wirklich "Groß" ist

Beispiel:

Acer Notebook

empfohlener VK: 480,-

Händler EK ( Netto): 400,-

das heißt, wenn man dann die Mehrwertsteuer auf den EK mit einberechnet
macht man "plus minus null"
also, nichts zum überleben

daher meine Fragen,

was muss ich machen, damit ich die Mehrwertsteuer wieder bekomme
wieviel darf ich im monat oder im jahr zusätzlich einnehmen, mit dem nebenerwerb?
ab welchem umsatz muss ich eine meldung beim finanzamt machen
 

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    Hallo,

    wir spielen mit den Gedanken unsere Hobby weiter auszubauen. Wir sind ein 2Mann Team und wollen uns im Web verewigen mit einem eigenen kleinen Web-Shop. unser Service wird Dienstleistung sein, wie Pretested Hardware / KOmplett-System auf den Nutzer abgestimmt u.ä.

    Hallo,

    sicher ist die Motivation, das Hobby zum Beruf zu machen eine gute Grundlage
    für die Gründung. Ein paar wichtige Infos gerade für Gründer mit einem
    Onlineshop könnt ihr vorab aber auch unter
    http://www.gruenderlexikon.de/magazin/mit-einem-onlineshop-geld-verdienen-ni
    chts-leichter-als-das nachlesen.

    KOntakte mit großen Distributoren wurde schon aufgenommen. Allerdings wurde festgestellt, das die Spanne vom EK zum VK nicht wirklich "Groß" ist

    Beispiel:

    Acer Notebook

    empfohlener VK: 480,-

    Händler EK ( Netto): 400,-

    das heißt, wenn man dann die Mehrwertsteuer auf den EK mit einberechnet
    macht man "plus minus null"
    also, nichts zum überleben

    Bei den Einkaufsspannen ist natürlich gerade im Elektronikbereich nicht viel
    machbar. Hier ist die Frage, ob ihr echte Großhändler kontaktiert habt oder
    einen Zwischenhändler, so dass die Spanne sich noch weiter verringert.
    Möglichkeiten, die Hardware günstiger zu kaufen, ergeben sich meist nur bei
    großen Abnahmemengen, was aber vermutlich gerade am Anfang nicht möglich
    sein wird.

    daher meine Fragen,

    was muss ich machen, damit ich die Mehrwertsteuer wieder bekomme

    Um die Mehrwertsteuer zurück zu erhalten, müsst ihr erst einmal zur
    Regelbesteuerung optieren und dürft nicht die Kleinunternehmerregelung
    nutzen. Allerdings: bei dem Beispiel fallen 76 Euro Vorsteuer an, die ihr
    vom Finanzamt zurück bekommt. Bei einem Verkaufspreis von 480 Euro brutto
    müsst ihr sogar 76,64 Euro an Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen. Damit
    habt ihr tatsächlich nichts gekonnt.

    wieviel darf ich im monat oder im jahr zusätzlich einnehmen, mit dem nebenerwerb?

    Grundsätzlich könnt ihr mit dem Nebenerwerb soviel einnehmen, wie ihr
    möchtet. Solltet ihr ein Gewerbe anmelden und da wird es wohl hingehen,
    müsst ihr ab einem Gewinn von 24.500 Euro aber auch die Gewerbesteuer
    entrichten. Die viel besagte Grenze von 17.500 Euro gilt für die
    Kleinunternehmerregelung, wo ihr aber die Umsatzsteuer vom Finanzamt nicht
    zurück erhalten könnt.

    ab welchem umsatz muss ich eine meldung beim finanzamt machen

    Generell muss schon bei Aufnahme der Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung
    erfolgen. Das Gewerbeamt informiert auch das Finanzamt und von dem bekommt
    ihr einen steuerlichen Erfassungsbogen. Die Meldung müsst ihr also direkt
    bei Aufnahme der Tätigkeit machen. Steuererklärungen dagegen werden erst
    später fällig. Die Umsatzsteuervoranmeldung müsst ihr als Gründer monatlich
    abgeben, bei sehr geringen Zahllasten könnt ihr aber später zur
    quartalsweisen Abgabe aufgefordert werden. Lohnsteueranmeldungen sind in der
    Regel einmal jährlich zu erstellen, sofern die Lohnsteuer unter 1.000 Euro
    liegt. Die Einkommens- und Gewerbesteuererklärung müsstet ihr genauso
    erstellen, wie den Lohnsteuerjahresausgleich.

     

     


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Onlinerechner