Versch. KV-Varianten möglich?
(1 Antwort)Hallo
Habe bereits eine Menge gelesen, doch DER passende Fall war noch nicht dabei.
Zum Ausloten der Möglichkeiten habe ich folgende Frage, da wir uns ggf. selbstständig machen wollen.
2 Erwachsene, verheiratet mit 3 minderjährigen Kindern, Ehefrau arbeitet nicht.
Bei Gründung einer UG Kapitalgesellschaft...
Sie(34) = Gesellschafter
Er (40) = Geschäftsführer
Da angestellt, kann er dann in die GKV pflichtversichert und den Rest der Familie beitragsfrei mitversichern?
Sie erzielt in dem Fall ja kein wirkliches eigenes Einkommen...
Ist das so möglich oder welche Variante wäre da möglich?
Natürlich würden wir uns an einen Steuerberater wenden, wenn es wirklich in Frage kommt. Zum Abschätzen der Kosten, insbesondere bei 3 Kindern, wäre das aber schon einmal ein wichtiger Kostenfaktor...
Danke schon einmal vorab...
Gruss
Volker
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Hallo Volker,
Habe bereits eine Menge gelesen, doch DER passende Fall war noch nicht dabei.
Das wird es wohl auch in einem Forum nur sehr selten geben, gerade bei Existenzgründern, da ist jeder Fall anders. Trotzdem schön, wenn man schon mal vorweg liest und dann nicht einen Beitrag mit 78 Einzelfragen gestellt.Da angestellt, kann er dann in die GKV pflichtversichert und den Rest der Familie beitragsfrei mitversichern?
Das könnte durchaus möglich sein, hängt jedoch auch vom Verdienst des Gesellschafters, also des Ehepartners ab. Würde ich im speziellen Fall mit der Gesetzliche Krankenversicherung klären, denn die wissen was zu tun ist. Somit ist man dann auf der rechtssicheren Seite. Am besten schriftlich Anfragen und eine schriftliche Auskunft verlangen.
Bei drei Kindern für alle Beteiligten eine Private Krankenversicherung abzuschließen ist sicher nicht sinnvoll, da viel zu teuer. Wenn der eine Angestellte eine gesetzliche Krankenversicherung abschließt und die Kinder dort kostenlos mitversichern kann (Familienversicherung), dann ist das sicher die günstigste Variante. Fraglich nur, ob die gesetzliche Versicherung bei einer solchen Konstellation mitspielt. Ich weiß, wenn der Mann selbständig und privat versichert ist, die Frau angestellt, dann können die Kinder nur bis zu einem bestimmten Einkommen des Mannes ( Gewinn) bei der Frau kostenlos familienversichert sein. Wie hoch das Einkommen ist, kann ich derzeit aus den Kopf nicht sagen.
folgende Artikel haben wir zum Thema Familienversicherung bereits in unserem Blog geschrieben:
So können Existenzgründer weiterhin die kostenlose Familienversicherung nutzen
Wie lange kann ein Selbständiger die Familienversicherung nutzen?Kommentar schreiben
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