Verkauf von handgemachten Produkten über Online-Marktplatz
(7 Antworten)Hallo zusammen,
ich bin Grafikerin und arbeite fest angestellt in Teilzeit (20Std./Wo), in Absprache mit meinem Chef habe ich mich im März 2010 beim zuständigen Finanzamt mit „Freiberufliche Grafikerin, künstlerische Tätigkeit, Kunsthandwerk” angemeldet und habe inzwischen auch meine Steuernummer erhalten. Ich mache keinen Gebrauch von der Kleinunternehmer-Regelung, da ich auf meinen Rechnungen MwSt. ausweisen möchte. Im Bereich Freelancer ist alles soweit klar, aber ich möchte natürlich auch meine Bilder und handgefertigten Sachen verkaufen und genau da liegt nun mein Problem. Ich würde dies unter anderem gerne auf einem so genannten Online-Marktplatz (Da...da) tun, dort kann man Unikate, maßgeschneiderte, individualisierte und handgemachte Produkte direkt vom Hersteller kaufen oder selbst verkaufen. Soweit so gut, aber kann ich mich dort als privater Verkäufer anmelden oder muss ich mich als gewerblicher Verkäufer anmelden? Es gibt dort nur diese beiden Möglichkeiten! Könnt Ihr mir weiterhelfen? Vielen Dank!
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Antworten
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Ich bin mir nicht sicher, aber wenn du im Monat nur 2-3 Stücke verkaufst, dann ist Privat bestimmt OK, nur wenn du viele eigene Werke an den Mann/Frau bringen willst, dann würde ich mich als Gewerblicher anmelde, daß ist einfach sicherer, wo du doch Steuernummer und alles hast. Nicht das es nachher Ärger gibt.
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du bist dort gewerblich und zwar auch umsatzsteuerpflichtig. denn wenn ein Unternehmensteil ust pflichtig ist, dann auch die anderen. kompliziert: das eine ist freiberuflich das andere ist gewerblich. schwierig, geh zum Steuerberater und lass dir ´ne Erstberatung diesbezüglich geben. 100-200 EUR sollten drin sein, oder?
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Nur des Verständnisses halber:
Dass der Beitrag unter " Freiberufler" eingestellt wurde obwohl es um den Verkauf von Waren geht - was ja eigentlich ein Gewerbe erfordert, wenn ich nicht irre - und Du schreibst beim zuständigen Finanzamt mit „Freiberufliche Grafikerin, künstlerische Tätigkeit, Kunsthandwerk” angemeldet würde ich jetzt meinen, Du bist lediglich beim Finanzamt als Freiberuflerin gemeldet. Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt hast Du nicht gemacht, oder? Hab ich das richtig interpretiert?
In dem Fall dürftest Du doch überhaupt keine Waren verkaufen, wenn ich das Ganze mit Freiberuflichkeit und Gewerbe richtig verstanden habe.
Würde mich schwer interessieren, da ich ein ähnliches Problem bzw. ähnliche Konstellation bei der Existenzgründung habe.
Herzliche Grüße!
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@Deichkind
Sehr richtiger Einwand, man muss in solchen Angelegenheiten viel genauer schreiben, sonst kann man auch keine genaue Antwort erwarten.
Danke und weiter so.
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@Deichkind
Danke für Deinen Kommentar! Ja Du hast es richtig interpretiert, ich habe bisher kein Gewerbe angemeldet, verkaufe bisher aber auch nichts. Beim Finanzamt sagte man mir telefonisch, dass ich meine Gemälde etc. ohne Gewerbe verkaufen kann, weil es ja eine rein künstlerische Tätigkeit ist, die natürlich mit der Absicht des Verkaufs stattfindet.
Mich irritierten bei dem besagten Online-Marktplatz die zwei Möglichkeiten entweder als privater oder als gewerblicher Verkäufer aufzutreten.
Ich würde gerne wissen, was freischaffende Künstler in diesem Fall machen? Sie werden vom Finanzamt als freischaffend eingestuft ohne die Einschränkung, dass der Verkauf der Bilder über eine Galerie stattfinden muss, dürfen also Handel mit den eigenen Kunstwerken betreiben. Gilt das auch für den Online-Marktplatz?
Ich dachte bisher, dass es sich im Bereich Onlineshop so verhält, wie Du geschrieben hast, nämlich dass man ein Gewerbe zum Verkaufen benötigt.
@Torsten
Danke und ich werde einen Termin beim Steuerberater machen..
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@Vanessa
Beim Finanzamt sagte man mir telefonisch, dass ich meine Gemälde etc. ohne Gewerbe verkaufen kann, weil es ja eine rein künstlerische Tätigkeit ist, die natürlich mit der Absicht des Verkaufs stattfindet.
so ist es ok. da haben die mal rechtMich irritierten bei dem besagten Online-Marktplatz die zwei Möglichkeiten entweder als privater oder als gewerblicher Verkäufer aufzutreten.
Internetplattformen unterschieden häufig nciht in Gewerbe und Freiberufler. wobei es für dich und die Anmeldung egal ist. meld dich als gewerblicher an, denn privat ist es auf keinen fall.Ich dachte bisher, dass es sich im Bereich Onlineshop so verhält, wie Du geschrieben hast, nämlich dass man ein Gewerbe zum Verkaufen benötigt.
Es kommt auf den Umfang an, wenn du nur das was du selbst herstellst verkaufst ist es wohl freiberuflich, als Künstlerin. kaufst du dazu und verkaufst es weiter, ist es Gewerbe.
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