Verkauf v. Privatsachen mit gewerbl. Account bei Ebay
(1 Antwort)Hallo,
ich habe nun seit 02/2011 ein Kleingewerbe angemeldet. Ich kaufe Spielwaren über Annoncen od. Flohmarkt an, um diese bei Ebay weiter zu veräussern. Dies läuft bisweilen recht gut. Was mir bisher nicht ganz klar ist, kann ich privare Gegenstände auch veräussern. Ich kann somit keinen Ankauf belegen, da es teilweise Sammler-Spielzeuge aus meinem Privatbesitz sind.
Abgesehen davon, musste ich bei der Gewerbeanmeldung angeben was ich verkaufe, ist diese Angabe bindend od. kann ich auch ausnahmsweise Artikel veräussern die nicht unter den angegebenen Punkt fallen? Kann dies überhaupt kontrolliert werden?
Fragen über Fragen, Danke im vorraus
Gruss Tanic
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Hallo Tanic,
kann ich privare Gegenstände auch veräussern.
natürlich geht das - du musst die Gegenstände vorher ins Betriebsvermögen einlegen. Den Wert der Gegenstände schätzt du realistisch ein.
Abgesehen davon, musste ich bei der Gewerbeanmeldung angeben was ich verkaufe, ist diese Angabe bindend od.
Was verkaufst du noch neben dem Spielzeug? Du kannst eine Erweiterung deiner Tätigkeiten beim Gewerbeamt melden - kostet ca. 10 - 15 Euro.
Kann dies überhaupt kontrolliert werden?
Was im Internet ge- oder verkauft wird, ist einfacher zu kontrollieren als ein Flohmarkt.
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen