Verkauf eigener Bilder als Fineartprints - Gewerbe nötig?
(1 Antwort)Hallo,
Ich möchte gerne von meinen Acrylbildern und Fotos Fineartprints u.ä. über meine Website verkaufen. Hierbei weiß ich nun nicht, ob dies noch unter eine freiberufliche Tätigkeit als Künstler fällt oder ob dafür ein Gewerbe nötig ist, da ich ja Handel betreibe. Dies zwar mit meiner Kunst, aber in diesem Fall nicht den Originalen.
Die Antwort vom Finanzamt war sehr unsicher: "Ja, dann haben Sie wohl Recht, dass Sie dafür ein Gewerbe anmelden müssen." Klingt nicht sehr vertrauenserweckend.
Wie ist das dann mit der Umsatzsteuer? Ist für mich die Kleinunternehmerregelung sinnvoll, da ich wohl kein Vermögen verdienen werde? Zumindest nicht am Anfang?
Muss ich die Fineartprints, Drucke etc. mit 19% ausweisen und die Originale mit 7%? Gibt es einen Unterschied zwischen Malerei und Fotografie, so dass bei Fotografie auf Grund der Reproduziertheit - wie bei den Drucken - auch 19% anfallen? Vorsteuerabzug?
Möchte halt nicht im Nachhinein Schwarzarbeit unterstellt bekommen wg. unterlassener Gewerbeanmeldung und elendig viel Umsatzsteuer nachzahlen müssen.
Vielen Dank für Infos und Antworten!
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kommentiert von Panther am 27. Oktober 2011
Fineartprints sind hochwertig Drucke von beispielsweise Werken der Malerei, aber auch der Fotografie auf Leinwand und ähnlichem, im Idealfall in Museumsqualität.
Muss meine Fragen berichtigen, da ich mir die AGB des Anbieters, der auch Fineartprint heißt ;) mittlerweile nochmal angesehen und dabei festgestellt habe, dass ich einen Partnershop eröffnen würde, wobei Bestellabwicklung und Leistungen von Fineartprint erbracht werden. Ich verstehe das jetzt so, dass ich durch das Hochladen meiner Bilder in meinen Partnershop von Fineartprint diesen die Nutzungsrechte zur Verfügung stelle, was somit unter eine freiberufliche Tätigkeit fallen würde. Ist das so richtig? Wäre super, wenn jemand Zeit und Lust hätte, sich das kurz unter
http://www.fineartprint.de/index2.php?page=cms/pages/display2.php&cms_id=10&blanc=on#Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) eigener FineArtPrint Shop
anzusehen und mir zu antworten. Am wichtigsten sind wohl die §3,4 und 7. Vielen Dank!
Da ich dann auch selbst keine Mehrwertsteuer ausweisen würde, sondern nur diese Firma, könnte ich auch schön Kleinunternehmer sein, da unter 17.500 Euro im Jahr. Das wäre dann wohl geklärt, wenn ich das so richtig verstehe.
Noch eine Frage: Fotografen fallen unter das Gewerbe. Ich fotografiere auch, halt eher "küntlerisch", habe auch keine Ausbildung zum Fotografen. Würden dann verkaufte Fotos von mir auch unter eine Freiberuflichkeit als Künstler fallen?
Vielen Dank für Infos und Hilfe jeder Art!
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kommentiert von Torsten Montag am 1. November 2011
das müsste so korrekt sein, Grenze im Jahr nicht überschritten wird, braucht man keine Umsatzsteuer auszuweisen. Was das Portal mit den Bildern dann macht, steht ja auf einem ganz anderen Blatt.
eben, das ist in dieser Frage der Knackpunkt. Die Frage der Freiberuflichkeit hat nicht der Unternehmer selbst oder das oben genannte Portal zu entscheiden, sondern die Gesetzgebung, insbesondere das Einkommensteuergesetz. Darüber hinaus auch die Rechtsprechung. Da im Gesetz (Paragraph 18 EStG) eine Art Katalog veröffentlicht wird, ist nicht jeder einzelne Berufe genannt wurden, was letztlich zu Streitigkeiten führen kann.
Wir haben diesbezüglich einen Artikel verfasst, der die Frage freiberuflich kalt oder Gewerbe etwas erläutern soll, keinesfalls aber 100 % abschließend klären kann. Das kann nur das Finanzamt selbst, indem es um eine Stellungnahme gebeten wird oder ein Steuerberater, der bei der richtigen Einschätzung mithilfe von Urteilen und dem Gesetz helfen kann. Die gilt erstmal zu unserem Artikel: Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden?
Wenn Du als Kleinunternehmer in Zukunft arbeiten möchtest, weiß man ja im Vorfeld, dass ein Umsatz nicht größer als 17.500 € werden kann. Da der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender in der Gewerbesteuerpfflicht liegt, weiß der Fachmann, dass die Gewerbesteuer erst ab einem Gewinn von 24.500 € im Jahr überhaupt anfällt. Das kann also bei deinem besagten Umsatz von nicht mehr als 17.500 € gar nicht passieren.
Wenn du also immer Kleinunternehmer bleibst und bist, ist der Unterschied Freiberufler zu Gewerbetreibender für dich eigentlich relevant.
Tipp: Existenzgründerseminar machen
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kommentiert von Panther am 1. November 2011
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Infos. Werde mir dann mal den genannten Artikel und Paragraphen ansehen und mich ggf. ans Finanzamt wenden. Vermutlich werde ich von denen dann sowieso noch eine Reaktion auf meine Meldung einer freiberuflichen Tätigkeit als Künstlerin bekommen, möglicherweise auch in Bezug auf die Fotografien. Da weiß ich jetzt schon mal Bescheid.
Stimmt, wenn man die Freibeträge anschaut spielt es für mich als Kleinunternehmer eigentlich gar keine Rolle ob Gewerbe oder Freiberufler. Wissen muss man´s halt :)
Schöne Grüße und nochmals besten Dank!
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