Vergnügungssteuer
(5 Antworten)Hallo,
ich habe eine Frage,
der Betreiber eine Spielhalle zahlt z.B. 150.00 € pro Automat oder 10 % Vergnügungssteuer, muss er trotzdem auch noch Umsatzsteuer zahlen?
Dankbar für eine Antwort
LG Astin
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Antworten
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Umsatzsteuer ist von der Vergnügungssteuer unabhängig. Das ist meist so bei steuerarten, da sind mehrere steuern auf ein und dasselbe produkt gleichzeitg fällig.
zB. Biersteuer, die wird neben der Umsatzsteuer vom Hersteller verlangt. Der muss als das Bier sowohl der Umsatzsteuer unterziehen und gleichzeitig noch ihre Steuer abführen. Ebenso verhält es sich bei der Mineralölsteuer. Die armen Ölkonzerne müssen beim Verkauf von Öl sowohl Umsatzsteuer als auch herstellungsbedingt Mineralölsteuer abführen.
bei manchen Steuerarten kann es passieren, dass eine Zahlung auf eine andere Steuerarten angerechnet wird, das war bei der Gewerbesteuer so, hat sich aber letztens auch geändert, diese Möglichkeit besteht nicht mehr. Trotzdem empfehle ich einen Steuerberater zu befragen, da gerade im Steuerrecht und in den vielen Steuerarten sich sehr viel ändert.
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Wieso Umsatzsteuer? Das Glücksspiel ist bereits seit 1979 europarechtlich von der Umsatzsteuer befreit!
Mir ist nicht bekannt, dass die Spielbanken Vergnügungssteuer bezahlen müssen. Warum sollten dann die Betreiber von Spielhallen solch eine Steuer bezahlen?
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Danke Torsten für die schnelle Antwort,
und zu Klaus, alle Bundesländer außer Bayern haben Vergnügungssteuer.
LG Astin
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Hallo astin,
also zahlen in Bayern weder die Spielbanken- noch die Spielhallenbetreiber Vergnügungssteuer!!
Warum in den anderen Bundesländern die Umsätze aus Glücksspiel unterschiedlich behandelt werden bleibt weiterhin offen!
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