USt Kleinunternehmer

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Hallo,

seit 2006 betreibe ich eine Photovoltaikanlage und zum selben Zeitpunkt habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. (Beide nicht über 17.500 €)
Nach Rücksprache mit dem zuständigen FA habe ich damals beide Unternehmenstätigkeiten umsatzsteuerlich getrennt behandelt, d.h. seither habe ich für die PV-Anlage auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und UST ans FA abgeführt. Bei dem Kleingewerbe habe ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Dafür hatte ich zwei separate Formulare für FA ausgefüllt. Bis dato wurde dies auch nicht beanstandet.

Für 2009 wurde jetzt mein USt-Bescheid geändert und darauf hingewiesen, dass beide Unternehmen umsatzsteuerlich gleich behandelt werden müssen. (vermutlich neuer Bearbeiter).
Daraufhin wurden meine Umsatzerlöse aus dem Kleingewerbe um die 19% USt gemindert (keine MWSt ausgewiesen). Die VSt-Beträge wurden aufgrund der Angaben aus der Einnahme-Überschuss-Rechnung 2009 geschätzt (Rechnungen und Belege hat FA nicht vorliegen) und gegen gerechnet.

Nun meine Fragen:

Gab es hier seit 2006 eine Änderung im USt-Recht oder habe ich hier eine falsche Info bekommen?

Kann das FA die USt der letzten Jahre nachfordern?

Kann ich mich gegen die Handhabung wehren?

Muss ich ab 2010 USt in meinen Rechnungen (aus dem Gewerbebetrieb) ausweisen.

Wird der ESt-Bescheid von Amts wegen geändert? Erlöse sind geringer, dadurch weniger Gewinn.

Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Vielen Dank.

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