USt Kleinunternehmer
(1 Antwort)Hallo,
seit 2006 betreibe ich eine Photovoltaikanlage und zum selben Zeitpunkt habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. (Beide nicht über 17.500 €)
Nach Rücksprache mit dem zuständigen FA habe ich damals beide Unternehmenstätigkeiten umsatzsteuerlich getrennt behandelt, d.h. seither habe ich für die PV-Anlage auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und UST ans FA abgeführt. Bei dem Kleingewerbe habe ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht. Dafür hatte ich zwei separate Formulare für FA ausgefüllt. Bis dato wurde dies auch nicht beanstandet.
Für 2009 wurde jetzt mein USt-Bescheid geändert und darauf hingewiesen, dass beide Unternehmen umsatzsteuerlich gleich behandelt werden müssen. (vermutlich neuer Bearbeiter).
Daraufhin wurden meine Umsatzerlöse aus dem Kleingewerbe um die 19% USt gemindert (keine MWSt ausgewiesen). Die VSt-Beträge wurden aufgrund der Angaben aus der Einnahme-Überschuss-Rechnung 2009 geschätzt (Rechnungen und Belege hat FA nicht vorliegen) und gegen gerechnet.
Nun meine Fragen:
Gab es hier seit 2006 eine Änderung im USt-Recht oder habe ich hier eine falsche Info bekommen?
Kann das FA die USt der letzten Jahre nachfordern?
Kann ich mich gegen die Handhabung wehren?
Muss ich ab 2010 USt in meinen Rechnungen (aus dem Gewerbebetrieb) ausweisen.
Wird der ESt-Bescheid von Amts wegen geändert? Erlöse sind geringer, dadurch weniger Gewinn.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank.
Artikel verfolgen
Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen
Antworten
-
Hallo bodden,
d.h. seither habe ich für die PV-Anlage auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und UST ans FA abgeführt. Bei dem Kleingewerbe habe ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht.
Das geht mE nicht, denn umsatzsteuerlich werden deine ganzen Unternehmen zusammengelegt. wenn eins ust pflichtig, dann alle. aber bitte ncoh mal Steuerberater fragen.(vermutlich neuer Bearbeiter).
siehste, der erste bearbeiter war ne nase, dass sollte man wissen, wenn man auf dem FA arbeitet. daher so was immer schiftlich oder gleich zum Stb.Gab es hier seit 2006 eine Änderung im USt-Recht oder habe ich hier eine falsche Info bekommen?
Falsche INfo.Kann ich mich gegen die Handhabung wehren?
Eher nicht, vielleicht noch mit einem Stb. die Vorsteuerschätzung rückgängig machen und die tatsächlichen Vorsteuerbeträge zum Ansatz bringen. wenn Frist nicht abgelaufen.Muss ich ab 2010 USt in meinen Rechnungen (aus dem Gewerbebetrieb) ausweisen.
Wenn umsatzsteuerpflichtig, dann ja.
TIPP: Steuerberater, ist echt besser.
Mit einem Onlinesteuerberater Steuerberatungskosten sparen
Muss ich zu einem Steuerberater oder kann ich meine Steuererklärung selber machen? FAQ 33
Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater
lesestoff
Häufig gelesen
Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung
Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...
Freier Handelsvertreter §84 HGB
Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...
Kleinunternehmer über Umsatzgrenze
Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...
Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen
Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...
Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss
Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...
Zuletzt geschrieben
kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? 
Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...
Subunternehmer ja oder nein ? 
Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...
Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? 
Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...
Mobile Massage als Nebengewerbe 
Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...
kostenlose Webseite für Existenzgründer 
Hallo Existenzgründer und Unternehmer, wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...
Wir antworten auf jede Frage
Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen
Das könnte Sie auch im Magazin interessieren
Interessantes aus dem Ratgeber
Interessantes aus den E-Books
Interessantes aus den Vorlagen
Interessantes aus den Onlinerechner
Die TOP eBooks
- In fünf Schritten zum Nebengewerbe oder zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit
- Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
- Businessplan mit Muster und Vorlage für den Finanzplan
- Buchführung im Grundkurs mit Grundlagen zum Rechnungswesen, Aufgaben und Lösungen