Urlaub im Nebengewerbe
(1 Antwort)Hallo,
es ist doch richtig das ich nicht während meines Urlaubs ( Hauptjob) in meinem eigenen Laden ( Nebengewerbe) arbeiten darf? Oder darf ich doch?
Ich muss die Frage noch mal umformulieren:
In meinem Hauptjob habe ich feste Arbeitszeiten, wenn ich jetzt Urlaub habe könnte ich doch rein theoretisch nur zu diesen festen Zeiten "Urlaub" machen und in den Zeiten wo sowieso meine Freizeit ist, müsste ich doch in meinem Laden arbeiten dürfen?!
Vielleicht etwas um die Ecke gedacht aber ich bin auf die Antwort gespannt.
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Antworten
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Hallo,
in der Tat etwas um die Ecke gedacht.
Ihre Frage ist eine arbeitsrechtliche Frage und daher nur von einem Rechtsanwalt zu beantworten.
Aber ich kann Sie mal auf das Bundesurlaubsgesetz verweisen:
§ 1 Urlaubsanspruch Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
§ 8 Erwerbstätigkeit während des Urlaubs Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
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