Unterschiedliche Tätigkeiten - trotzdem nur ein Gewerbe?

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Hab noch Fragen, nachdem ich mir jetzt die FAQ nochmal durchgelesen hab.
Mein Grundanliegen Nebengewerbe Bekleidung/Bilder/Fotograf in Elternzeit

Wenn ich die selbst gemachte Kleidung verkaufen und auch was als Fotografin machen möchte, muß ich dann eigentlich zwei Gewerbe beantragen? Weil unter einem Namen werd ich’s doch nicht erfassen können?

Oder muß ich ein Gewerbe anmelden, kann dann aber unter zwei Namen meine zwei unterschiedlichen Tätigkeiten machen?

Danke im Voraus
Claudia

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Antworten

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    Hi,

    für das Finanzamt musst du schon zwei verschiedene Gewinnermittlungen machen. Du selbst möchtest doch auch wissen, wie viel du mit der Fotografie und wie viel mit den Klamotten verdienst hast.

    Das Gewerbeamt möchte auch jede weitere Tätigkeit angezeigt habe, du kannst das beim Gewerbeamt aber in einer Anmeldung machen, um so Geld zu sparen. Gib einfach alles in einem Rutsch an.

    Hier kannst du auch noch mal direkt im Gesetz nachlesen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__14.html

    Übrigens, das steht in unserer FAQ unter Gewerbeanmeldung
    als letzte Frage


  • +0 -0

    Danke dir erstmal, es kommen bestimmt noch mehr fragen.
    Werd jetzt erstmal eine kleine Schulung besuchen zum Thema Existenzgründung.
    MfG
    Claudia


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