...und wieder eine Festanstellung. Was beachten?
(1 Antwort)Hallo Herr Kexel,
ich habe mich Anfang letzten Jahres als Übersetzerin als Freiberuflerin selbstständig gemacht und die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Ende letzten Jahres wurde mir dann jedoch in einer anderen Stadt eine Festanstellung angeboten, die ich auch angenommen habe.
Nun meine Fragen:
1. Muss ich meine Freiberuflichkeit "abmelden", oder gebe ich bei meiner Steuererklärung dann einfach für das Jahr 2009 "0 Einkünfte" aus freiberuflicher Tätigkeit an?
2. Muss ich beim Finanzamt in der Stadt, in der ich vorher meinen Hauptwohnsitz hatte, meinen Umzug angeben oder läuft dies automatisch, wenn ich den Hauptwohnsitz in der neuen Stadt anmelde?
3. Da mich das Angestelltenverhältnis nicht wirklich erfüllt, spiele ich mit dem Gedanken, ab Mitte/Ende 2009 meinen Job zu kündigen. Da ich mit meinem Umsatz im letzten Jahr die Höchstgrenze für die Kleinunternehmerregelung überschritten habe, müsste ich dann doch eigentlich Umsatzsteuer erheben?
Oder kann ich nur zum Jahreswechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechseln?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Freundliche Grüße
Nina
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Hallo,
1. Da Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit nur vorübergehend eingestellt haben, ist keine weitere Veranlassung notwendig. Fallen für 2009 tatsächlich doch keine Einnahmen an, dann 0 EUR eintragen.
2. Da Sie eine freiberufliche Tätigkeit und keine gewerbliche ausüben, ist keine Meldung bei der Stadt erforderlich.
3. Ja. Für 2009 ist der Umsatz 2008 maßgeblich.
Der Wechsel erfolgt per Gesetz immer zum Jahreswechsel.
http://www.betriebsausgabe.de/kleinunternehmerregelung.phpKommentar schreiben
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