Und nochmal Umsatzsteuer
(1 Antwort)Guten Tag! Ich bin neben meiner Festanstellung seit Jahren als freier Journalist tätig.
Von 2001-2004 lagen meine Einnahmen aus journalistischer Tätigkeit jeweils unter 17.500 Euro. Ich vermerkte bisher auch explizit auf allen Rechnungen, dass ich als Kleinunternehmer von Der USt befreit bin.
Im Jahr 2005 kam ich jedoch ÜBER 17.500 Euro Einnahmen aus selbst. Tätigkeit - und erhielt daher auch vom FA zum Steuerbescheid für das Steuerjahr 2005 eine Mitteilung, dass ich - quasi rückwirkend - ab/seit dem 01.01.2006 Umsatzsteuerpflichtig bin.
Nun habe ich aber auch in diesem Jahr bereits Umsätze erzielt, allerdings ausdrücklich auf meinen Rechnungen vermerkt, dass ich als Kleinunternehmer von der USt befreit bin. Mit anderen Worten: Bis zum 02.09.2006, also heute, lauteten alle meine Rechnungen an die Zeitungsverlage demgemäß.
Was passiert nun: Wird das Finanzamt beim Steuerbescheid für das Jahr 2006 pauschal von allen Einnahmen 16% Umsatzsteuer abziehen, oder genügt es, wenn ich ab sofort auf allen Rechnungen die 16% draufschlage?
Oder muss ich gar versuchen meinen Auftraggebern nachträglich für den Zeitraum von 01.01.2006 bis heute die Umsatzsteuer zu entlocken?
Weiß jemand, was zu tun ist?
Danke jetzt schon für Hilfe!
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Antworten
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Hallo jochenausberlin,
tut mir Leid, dass die Antwort so spät kommt.rückwirkend - ab/seit dem 01.01.2006 Umsatzsteuerpflichtig bin
Das ist normal, denn der Steuerpflichtige hat von sich aus die Verpflichtung am Beginn eines jeden Jahres die Umsatzgrenzen für das vergangene Jahr zu prüfen und für das kommende Jahr umsatzmäßig zu schätzen. Danach muss er selbst seine umsatzsteuerliche Entscheidung fällen, oder eben mit einem Steuerberater zusammen.Wird das Finanzamt beim Steuerbescheid für das Jahr 2006 pauschal von allen Einnahmen 16% Umsatzsteuer abziehen
Das könnte passieren. Bspw.: Man hat bisher Rechnungen in Höhe von 10.000 EUR geschrieben und bezahlt bekommen. Wenn das Finanzamt nachträglich die Umsätze versteuert, dann müssten daraus 654,21 EUR (7% USt für Autorentätigkeit) an das Finanzamt bezahlt werden.oder genügt es, wenn ich ab sofort auf allen Rechnungen die 16% draufschlage?
Das glaube ich nicht, denn die Änderung der Steuerpflicht kann immer nur am Jahresanfang durchgeführt werden.Oder muss ich gar versuchen meinen Auftraggebern nachträglich für den Zeitraum von 01.01.2006 bis heute die Umsatzsteuer zu entlocken?
Wenn die das mitmachen, dann wäre das die billigste Variante, da Sie die Steuer bekommen und an das FA abführen, Ihr Auftraggeber zahlt die Steuer, erhält sie aber als Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Es hat dadurch keiner einen Finanziellen nachteil. (Im Gegesatz zu Variante 1, siehe oben)
Bitte konsultieren Sie im Zweifel das Finanzamt oder Ihren Steuerberater, da ich keinerlei steuerliche Beratungen hier leisten darf.
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