Umschulung nach Berufsunfähigkeit (Übergangsgeld bzw ALG1) und GbR Gründung. Ist das möglich?
(1 Antwort)Einen Wunderschönen guten Morgen,
befinde mich noch bis Juni 2012 in einer umschulung und beziehe daher Überbrückungsgeld (entspricht ALG 1).
Nun würde ich gerne (als hobby) mit einem guten Freund eine GbR gründen, da unser "Projekt" die Möglichkeit hat kleinere Umsätze zu erwirtschaften. Gewinne stehen aber nicht in Aussicht, da die kosten zur bildung einer Infrastruktur des Projektes die Umsätze übersteigen würden.
Ich kann es mir aber absolut nicht leisten, irgendwelche Einschränkungen der Leistungen der Arbeitsagentur zu riskieren, da ich in der Zeit meiner Umschulung mein Augenmerk noch auf diese haben muss/will.
Habe ich irgendwelche Einschränkungen, solang wir keine Gewinne erwirtschaften?
hoffe das war einigermaßen verständlich erklärt.
beste grüße
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Antworten
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Hallo Felix,
wenn Du bereits von vornherein sagst, es sei ein Hobby, dann lass es lieber, denn auf diese Weise wird zu vom Finanzamt früher oder später immer der Liebhaberei bezichtigt. das hätte zur Folge, dass keine Verluste, rein steuerrechtlich ( Einkommensteuer) nicht anerkannt werden. Außerdem schreibst du ja selbst, dass ihr wohl keine Gewinne erwirtschaften werde. Ihr wisst also von vornherein schon, dass das was er tut betriebswirtschaftlicher Unsinn ist. Es kann also wirklich nur auf Jux und Tollerei, einer Laune heraus aus Spaß und lauter Freude sein.
so würde ich das ganze nicht angehen. Das führt nur zu Problemen, wie oben bereits beschrieben.
Darüber hinaus denke ich, dass auch andere Behörden und Ämter auf derartige Einschätzungen vom Finanzamt obacht geben. Wenn also gesagt wird, man verdient nichts, dann wird dieses Gewerbe sicher auch von anderen Behörden nicht in der Weise akzeptiert, wie es üblicherweise gemacht wird. Eben weil das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei abtut.
also: entweder richtig oder gar nicht.
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