Umsatzsteuerrückzahlung wie versteuern?
(2 Antworten)Hallo,
ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Bis zum 31.12.2007 bin ich einer selbständigen Tätigkeit nachgegangen. Im Laufe des Jahres 2007 habe ich dabei auch Umsatzsteuer gezahlt, die ich in der Einkommensteuererklärung 2007 als Betriebsausgabe geltend gemacht habe. Durch die Umsatzsteuerjahreserklärung 2007 habe ich allerdings eine Umsatzsteuerrückzahlung in vierstelliger Höhe erhalten. Das Geld traf im September 2008 auf meinem Konto ein.
Meine Frage jetzt: Wie muss ich diese Rückzahlung noch versteuern (da es sich ja bisher um einen unversteuerten Betrag handelt)? Ich vermute, dass ich die Summe wiederum als " Einkommen aus selbständiger Tätigkeit" in der Einkommensteuererklärung 2008 deklarieren muss. Ist das richtig, obwohl ich doch eigentlich seit 1.1.2008 keiner selbständigen Tätigkeit mehr nachgehe? Oder gibt es noch andere Alternativen? Ich möchte unter allen Umständen vermeiden, dass es für das Finanzamt so aussieht als ob ich doch (wieder) selbständig arbeite.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß
Hester
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Antworten
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Hallo,
sofern Sie keinen Jahresabschluss ( Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung) zum 31.12.2007, sondern nur eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung erstellt haben, ist die Umsatzsteuer-Erstattung für 2007 als Betriebseinnahme zu versteuern.
Normalerweise hätte - in Folge der Betriebsaufgabe - zum 31.12.2007 eine Schlussbilanz erstellt werden müssen, in der die Umsatzsteuererstattung zu erfassen gewesen wäre, mit der weiteren Folge, dass bereits der Gewinn 2007 erhöht worden wäre.
Wenn dies versäumt wurde, ist die Umsatzsteuererstattung in 2008 als nachträgliche Betriebseinnahme zu erfassen.
Ob eine Erfassung in 2007 oder 2008 günstiger ist und ob eine Erfassung in 2007 überhaupt noch möglich sein kann, bedarf genauerer Berechnungen und Überprüfungen - hierfür bitte an einen Steuerberater wenden.
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