Umsatzsteuerrückzahlung
(3 Antworten)Hallo Zusammen,
ich habe folgende Frage bzw. ich glaub, dass ich auf dem Schlauch stehe...
Ich habe einen Bescheid bekommen, dass ich Umsatzsteuer für das Jahr 2009 zurückzahlen muss....Allerdings ist mir nicht ganz klar warum....
Ich habe ein Einzelunternehmen.
Im Jahr 2009 wurde ein Umsatz gemeldet und auch die entsprechende Vorsteuer geltend gemacht. Entsprechende Vorsteuer wurde im Jahr 2009 zurück erstattet.
In der Jahreserklärung habe ich meine entsprechende Zahllast ( Umsatzsteuer, welche ich monatlich abgeführt habe) ausgelistet.
Nun berechnet mir das Finanzamt die Differenz von den Erstattungen (Vorsteuerrückerstattungen) zu meiner angegebenen Zahllast.... Als Beispiel (keine echte Zahlen) die Differenz von -200 Euro (Vorsteuerrückerstattung) zu +300 Euro (angegebene Zahllast), macht eine Differenz von 500 Euro.
Wieso fordert das Finanzamt nun 500 Euro von mir, auch wenn ich bereits den Beispielbetrag von 300 Euro für das Jahr abgeführt habe?
Die Vorsteuer, welche ich entsprechend erstattet bekommen habe, darf sich das Finanzamt doch nicht von mir zurück holen?
Sorry, aber ich stehe auf dem Schlauch...einen Steuerberater habe ich nicht, da ich ein Einzelunternehmer bin.
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
Grüße
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Du musst im Umsatzsteuerformular zur JAhreserklärung in Zeile 108 das Vorauszahlungssoll eintragen, also den Betrag der unterjährig insgesammt beim Finanzamt angemeldet und auch von dir abgeführt wurde. Wenn du vergisst diese Zahl dort einzutragen, musst Du den Betrag nochmal zahlen.
Wie kommst Du auf das Vorauszahlungssoll?
Ganz einfach, nimm dir einfach alle deine Umsatzsteuervorauszahlungen oder besser gesagt die Datenübertragungsprotokolle zur Hand und rechne jeweils pro Monat (oder Quartalszahlen) der einzelnen Protokolle zusammen. Anschließend musst Du gegebenenfalls noch die Sondervorauszahlung (wenn du Monatszahler bist und eine Dauerfristverlängerung beantragt hast) in diesem Betrag einrechnen.
Wie du siehst, ist das alles nicht so einfach und ich kann eigentlich nicht verstehen, wie man sich damit freiwillig beschäftigen kann, wenn man es nicht gelernt hat.
Mein Tipp:
geht zu einem Steuerberater, fragt den was es kostet dir einen Tipp zu geben und lass den die Sache mal überblicken, so dass er dir anschließend sagen kann, wo der Hasen im Pfeffer liegt.Kommentar schreiben
Kommentare
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Hallo,
es klingt für mich, als hätten Sie die Vorsteuer nicht in die Umsatzsteuer-Jahreserklärung (Seite 3 oben) eingetragen.
Alle Werte, die in den Voranmeldungen stehen, sind am Jahresende getrennt nach Umsatz, Umsatzsteuer, Vorsteuer etc. zu summieren und in die Jahreserklärung zu übernehmen.
Kommentare
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Hallo,
ich kann es mir immer noch nicht erklären.
Ich kenne mich schon ein wenig mit Steuererklärungen aus und konnte das auch immer selbst erstellen.
Mittlerweile habe ich Post vom Finanzamt bekommen, in dem nochmals erklärt wird, dass die Forderung korrekt sei. Obwohl ich, wie bereits erwähnt, meine Fiktiven 300 Euro bereits im letzten Jahr abgeführt habe.
Im Schreiben steht folgender Satz:
Mit der Jahreserklärung wird eine Zahllast von 300 Euro (keine echte Zahl) Ihrerseits angemeldet. Die Differenz von -200 Euro zu +300 Euro beträgt zum ........korrekt angefordert 500 Euro.
Diese Aussage ist ja auch korrekt und nachvollziehbar. Allerdings bleibt mir die Frage, wieso die gezahlte Steuer nun nochmals zum Tragen kommt, obwohl alles richtig in die Steuererklärung eingetragen wurde.
Grüße und nochmals Danke!
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