Umsatzsteuerpflichtig aber unter 17.500 Euro Umsatz

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Ich habe mich im vergangenen Februar als Unternehmensberater und Autor freiberuflich selbständig gemacht und auf die Befreiung zur Umsatzsteuerpflicht verzichtet, da alleine mein Beratervertrag einen Umsatz von mehr als 17.500 Euro für das laufende Jahr erwarten ließ.

Allerdings hat sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten meines wichtigsten Kunden die Auftragslage derart verschlechtert, so dass sich mein Umsatz für 2006 auf derzeit knapp unter 17.500 Euro belaufen wird. Jetzt stehe ich vor der Frage, ob ich durch eine weitere Rechnung in diesem Jahr die 17.500-Euro-Grenze überschreiten möchte oder nicht.

Hätte dies einen Einfluss auf eine evtl. Umsatzsteuerrückerstattung vom Finanzamt bzgl. der Kleinunternehmerregelung? Meine Umsätze sind für nächstes Jahr leider auch nur schwer abzuschätzen, werden aber nach derzeitigen Bedingungen wahrscheinlich erneut unter 17.500 Euro liegen. Können Sie mir eine Empfehlung aussprechen, ob ich die nächste Rechnung erst im nächsten Jahr ausstellen sollte und wie ich nun mit der "magischen Grenze" von 17.500 Euro umgehen sollte?

Danke für die Antwort!

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Antworten

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    HAllo eine einwandfreie Beratung sollten Sie auf jeden Fall von einem Steuerberater erhalten.

    Nur so viel: Da Sie zur Umsatzsteuerpflicht optiert haben, sich also trotz Kleinunterneherschaft freiwillig der Umsatzsteuer unterworfen haben, sind Sie daran 5 JAhre egbunden. Dabei ist es egal, ob Sie nun unter den besagten 17500 EUR liegen oder nciht, Sie sind immer Umsatzsteuerpflcihtig und müssen diese Grenze nicht mehr prüfen (zumindest innerhalb der 5 JAhre)

    Erst nach den 5 JAhren prüfen sie erneut und entscheiden dann wieder.


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