Umsatzsteuererklärung nach Schätzung
(2 Antworten)Hallo Zusammen,
ich hoffe ich bin hier richtig. Ich fang mal an.
Ich habe von 2001 bis 2004 in einem Call Center gearbeitet. Der damalige Chef hat mir geraten einen gewerbeschein zu holen.Ich hatte jeden Monat ein festes Gehalt von 630€ auf Steuerkarte und alles was ich darüber hinaus verdient habe sollte über den Gewerbeschein laufen.
Ich habe in dem Laden Lottoscheine verkauft am telefon, pro Auftrag 10€, die ersten 63 Aufträge liefen also auf mein Grundgehalt, ab dem 64-ten lief es über den Gewerbeschein.
Dass die Firma nicht besonders seriös ist, stellte sich erst viel später raus. Mein damaliger Chef hat mir gesagt dass mir keine Nachteile dadurch entstehen und dass ich nur eine Umsatzsteuererklärung machen muss, wenn ich über einen bestimmten Betrag komme.
Lange Rede, kurzer Sinn, das Finanzamt hat mich geschätzt und wollte von mir ca. 6000 € Einkommenssteuer und ca. 9000 € Umsatzsteuer.
Ich habe die Einkommenssteuererklärung im Nachhinein gemacht und wurde auf 0€ gesetzt, da ich so gut wie nichts verdient habe.
Mein eigentliches Problem ist die Umsatzsteuer, das Finanzamt will immer noch 9300€ von mir (die Schätzung)
Ich habe letzte Woche mit einer Dame vom Finanzamt telefoniert, sie sagte ich soll die Umsatzsteuererkläungen nachreichen und dann würde man alles korrigieren.
Die Formulare hab ich zu Hause, blick aber absolut nicht durch, so viele Paragrafen und überhaupt total kompliziert.
Die Rechnungen, die mein damaliger Arbeitgeber ausbezahlt hat sind so klein. Ich habe in den vier Jahren vielleicht insgesamt 3000€ verdient.
Auf jeder Rechnung ist meine Provision mit MvSt ausgewiesen...hat jemand vielleicht Erfahrung wie ich diese Formulare ausfüllen muss, bzw welche Punkte ich überhaupt ausfüllen muss?
Es dürfte doch nicht so viel sein
Bin dankbar für jeden Tip!
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Kauf dir ein Steuerprogramm, oder geh zu einem Steuerberater, das ist einfacher
Ich hab meine Erklärung immer mit Elster gemacht, dann mußt du nur noch die Belege im Nachinein einreichen. Das Programm ist kostenlos als Download verfügbar und hat zu jeder Zeile erklärungen, so daß du rausfinden kannst was wo reingehört...
Mit Steuertips sind Programme wie Taxman und Co...
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Kommentare
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Ich hatte jeden Monat ein festes Gehalt von 630€ auf Steuerkarte und alles was ich darüber hinaus verdient habe sollte über den Gewerbeschein laufen.
Fehlernummer eins, das nimmt dir keine Krankenversicherung oder die gesetzliche Rentenversicherung ab. Stichwort Scheinselbständigkeitdass ich nur eine Umsatzsteuererklärung machen muss, wenn ich über einen bestimmten Betrag komme.
da hat er recht, hier liegt die Grenze bei 17.500 €. Das ist die so genannte Kleinunternehmerregelung
Mehr dazu kannst Du auch in unserem Gründermagazin in folgenden Artikeln lesen:
Wie werden die Ausgaben bei der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt? FAQ 6
Onlinerechner zur Kleinunternehmerregelung für Ihre HomepageDie Formulare hab ich zu Hause, blick aber absolut nicht durch, so viele Paragrafen und überhaupt total kompliziert.
dann mach nicht schon wieder einen Fehler und nimm dir einen Steuerberater, wenn du keine Ahnung davon hast. Im übrigen, die Einträge für die Kleinunternehmerregelung sind alle auf der ersten Seite zu machen. Dort musst du deinen Vorjahresumsatz sowie den von dir geschätzten aktuellen Jahresumsatz angeben. Daraus ergibt sich entweder die Möglichkeit, dass Du die Kleinunternehmerregelung (Umsatzsteuerbefreiung) in Anspruch nehmen kannst oder eben auch nicht. Danach entscheidet sich wiederum, ob du die besagten neuen 9.300 € zahlen musst oder ob du aufgrund der Kleinunternehmerregelung von der Umsatzsteuer befreit wirst. Dazu musst Du aber unbedingt diese Umsatzsteuererklärung abgeben.
wenn du das nicht kannst, sieh mal in meine Signatur, da ist ein Link zu einem Onlinesteuerberater. Die sind relativ günstig und arbeiten als eingetragene und zugelassene Steuerberater.
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