Umsatzsteuererkärung
(1 Antwort)Hallo,
muß ich eine Umsatzsteuererkärung machen, wenn ich bezüglich meiner Tätigkeit vom Finanzamt Umsatzsteuerbefreit bin?
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Um welche Tätigkeit handelt es sich denn?
Wenn man mit der Tätigkeit und den Umsätzen wirklich vollständig von der Umsatzsteuer befreit ist, aufgrund einer Tätigkeit, die im § 4 UStG enthalten ist, sehe ich keine Veranlassung, eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Das sollte jedoch mit einem fachkundigen Steuerberater geklärt werden. Darüberhinaus müsste geprüft werden, ob innergemeinschaftlicher Warenverkehr, also der Versand in das europäische Ausland stattfindet.
Ich möchte trotzdem gern wissen, um welche Tätigkeit es sich handelt, um diesen Beitrag in die richtige Kategorie zu ordnen. Momentan ist er bei Onlineshop und eBay und das ist mit Sicherheit nicht von der Umsatzsteuer befreit oder führt zur Befreiung von der Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
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