Umsatzsteuer-Voranmeldung

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte folgendes Problem bzw. folgende Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2008 und würde mich sehr freuen, vielleicht die eine oder andere hilfreiche Auskunft erhalten zu können.

Im Juli 2008 Jahres wurde ein Gewerbe angemeldet.
Ausgaben für dieses Vorhaben entstanden aber schon bereits Anfang 2008.
Nach einem Erst-Beratungstermin bei einem Steuerberater fiel die Entscheidung gegen die Kleinunternehmer-Regelung und für die Ausweisung der Umsatzsteuer. In diesem Termin wurde auch die Vorsteuerthematik kurz angesprochen (Zitat: "Die Umsatzsteuer bekommen Sie dann für Ihre Ausgaben wieder zurück"). Ich ging fälschlicherweise nun davon aus -da die Thematik nicht weiter behandelt wurde-, dass die Vorsteuer auch in die Steuererklärung irgendwie mit einzubringen wäre. Also erst Anfang 2009 mit der Steuererklärung eingereicht werden muss bzw. kann.

Das Problem versteht sich nun eigentlich von selbst:

Über das gesamte Jahr 2008 sind (nicht gerade geringe) Ausgaben getätigt worden, und dafür keine Vorsteueranmeldung eingereicht.

Bei einer telef. Nachfrage beim Steuerberater zu dieser Sache zeigte sich dieser zwar erstaunt, dass von mir noch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht wurde, gab mir jedoch dann den Rat damit noch abzuwarten.

1. Nun würde ich gerne wissen, ob das "Abwarten" keine Konsequenzen haben kann.

2. Und -für den Fall, dass nicht länger "abgewartet" werden sollte- wo die ganzen Ausgaben im Elster Formular einzutragen sind (entstanden sind Kosten für: Rechtsanwalt, Produktionsmaschinen, Material, Onlineauftritt und Kosten für Telefonanschluss, DSL etc.; keine Fahrzeuge, keine Vertragspartner ausserhalb der BRD).

PS: Anzumerken wäre noch, dass das Gewerbe die Herstellung von Produkten und deren Vertrieb über einen Onlineshop umfasst. Da der Onlineshop jedoch voraussichtlich erst Anfang 2009 freigeschaltet wird, wurden 2008 KEINERLEI EINNAHMEN aus dem Gewerbe erzielt!

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