Umsatzsteuer-Voranmeldung
(1 Antwort)Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte folgendes Problem bzw. folgende Fragen zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2008 und würde mich sehr freuen, vielleicht die eine oder andere hilfreiche Auskunft erhalten zu können.
Im Juli 2008 Jahres wurde ein Gewerbe angemeldet.
Ausgaben für dieses Vorhaben entstanden aber schon bereits Anfang 2008.
Nach einem Erst-Beratungstermin bei einem Steuerberater fiel die Entscheidung gegen die Kleinunternehmer-Regelung und für die Ausweisung der Umsatzsteuer. In diesem Termin wurde auch die Vorsteuerthematik kurz angesprochen (Zitat: "Die Umsatzsteuer bekommen Sie dann für Ihre Ausgaben wieder zurück"). Ich ging fälschlicherweise nun davon aus -da die Thematik nicht weiter behandelt wurde-, dass die Vorsteuer auch in die Steuererklärung irgendwie mit einzubringen wäre. Also erst Anfang 2009 mit der Steuererklärung eingereicht werden muss bzw. kann.
Das Problem versteht sich nun eigentlich von selbst:
Über das gesamte Jahr 2008 sind (nicht gerade geringe) Ausgaben getätigt worden, und dafür keine Vorsteueranmeldung eingereicht.
Bei einer telef. Nachfrage beim Steuerberater zu dieser Sache zeigte sich dieser zwar erstaunt, dass von mir noch keine Umsatzsteuer-Voranmeldung eingereicht wurde, gab mir jedoch dann den Rat damit noch abzuwarten.
1. Nun würde ich gerne wissen, ob das "Abwarten" keine Konsequenzen haben kann.
2. Und -für den Fall, dass nicht länger "abgewartet" werden sollte- wo die ganzen Ausgaben im Elster Formular einzutragen sind (entstanden sind Kosten für: Rechtsanwalt, Produktionsmaschinen, Material, Onlineauftritt und Kosten für Telefonanschluss, DSL etc.; keine Fahrzeuge, keine Vertragspartner ausserhalb der BRD).
PS: Anzumerken wäre noch, dass das Gewerbe die Herstellung von Produkten und deren Vertrieb über einen Onlineshop umfasst. Da der Onlineshop jedoch voraussichtlich erst Anfang 2009 freigeschaltet wird, wurden 2008 KEINERLEI EINNAHMEN aus dem Gewerbe erzielt!
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Antworten
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Hallo,
also wenn das Gewerbe ordnungsgemäß beim Gewerbeamt angemeldet wurde, hätten Sie einen Fragebogen vom Finanzamt erhalten müssen, aufgrund dessen Sie automatisch zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet worden wären.
Da hier offentlich jemand geschlafen hat - Sie, Ihr Steuerberater, das Gewerbeamt oder das Finanzamt - und das Jahr nunmal vorbei ist, kann und ist eine Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr zu erstellen.
Diese beinhaltet nur die umsatzsteuerlichen Tatbestände ( Umsatz, Mehrwertsteuer und Vorsteuer). Daneben ist eine Einkommensteuererklärung zu erstellen, mit u. a. Anlage EÜR.
Hierzu sollten Sie einfach Ihren oder Steuerberater ansprechen und sich seine Auskünfte im Zweifelsfall schriftlich bestätigen lassen oder Sie von sich aus Ihm gegenüber schriftlich bestätigen. Damit Sie einen Nachweis in einem möglichen Schadensfall haben. Steuerberater sind für die Folgen aus falscher Beratung Haftpflichtversichert mit in der Regel mindestens 1 Mio.EUR.
Fühlen Sie sich nicht gut aufgehoben, einfach einen anderen Steuerberater befragen.
Die Erstellung einer Umsatzsteuererklärung sowie einer Einkommensteuererklärung eines Gewerbetreibenden sollte man lieber einem Fachmann überlassen. Das Honorar - das im Übrigen im Wesentlichen steuerlich abzugsfähig ist - ist gut angelegt.
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