Umsatzsteuer nachzahlen? Bitte um Hilfe...
(4 Antworten)Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und habe gleich eine wichtige Frage:
Ich habe 2006 als Kleinunternehmer angefangen. Verdient habe ich dabei:
2006 - ca. 3.000EUR
2007 - ca. 28.500EUR
2008 - ca. 45.000EUR
Bei meiner Steuererklärung im Juli 2008 sagte mir die Dame vom Finanzamt, dass ich ab dem nächsten Jahr - also dachte ich ab 2009 - die Umsatzsteuer mit auf den Rechnungen aufführen muss.
Nun befürchte ich aber fast, dass ich bereits für 2008 die Umsatzsteuer - die ich natürlich von den Kunden nicht erhalten habe und auf den Rechnungen nicht aufgeführt habe - bereits für 2008 nachzahlen muss???
Das wäre in meinem Fall katastrophal, da ich zu den normalen Steuern (ca. 18.000EUR) dann ja auch noch einmal 19% MwSt. nachzahlen müsste (also noch einmal 8500EUR zusätzlich), die ich ja nie erhalten habe. Ich hätte diese von den Kunden ja erhalten können, jedoch glaubte ich die ganze Zeit, dass die Umsatzsteuer erst ab 2009 auf die Rechnung muss.
Bin jetzt total unsicher und hoffe, dass mir jemand von euch weiterhelfen kann :-)
LG
Webby82
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Antworten
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hi webby82,
bin zwar kein steuerberater, aber sicher wird mir Herr Kexel recht geben, wenn ich schreibe:Nun befürchte ich aber fast, dass ich bereits für 2008 die Umsatzsteuer - die ich natürlich von den Kunden nicht erhalten habe und auf den Rechnungen nicht aufgeführt habe - bereits für 2008 nachzahlen muss???
Genau richtig, die umsatzsteuerpflciht lag bereits in 2008 vor, da das vorjahr mehr als 17.500 EUR Umsatz brachte.Das wäre in meinem Fall katastrophal, da ich zu den normalen Steuern (ca. 18.000EUR) dann ja auch noch einmal 19% MwSt. nachzahlen müsste (also noch einmal 8500EUR zusätzlich), die ich ja nie erhalten habe. Ich hätte diese von den Kunden ja erhalten können, jedoch glaubte ich die ganze Zeit, dass die Umsatzsteuer erst ab 2009 auf die Rechnung muss.
auch richtig. es ist dann die umsatzsteuer aus den einnahmen, also dem vereinnahmten umsatz zu zahlen. bei einem umsatz von 10.000 EUR also 1.596,64 EUR (10.000 / 119 * 19)
Hoffe das ich nciht gar zu falsch liege, aber so einen Fall hatten wir mal in der Steuerkanzlei, wo ich früher arbeitete.
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Hallo,
Torsten hat - wie so oft - Recht.
Bei Ihnen besteht Umsatzsteuerpflicht ab 2008.
Bei der Umsatzsteuer für 2008 sind aber zwei Punkte zu beachten
1. Die in Ihren Kosten enthaltene Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig und mindert somit Ihre Umsatzsteuerzahllast.
2. Sofern Sie gegenüber Unternehmern abgerechnet haben, können Sie durch die Erteilung neuer Rechnungen die Umsatzsteuer bei diesen nachfordern (Bitte der Kundenfreundlichkeit wegen ein erläuterndes Schreiben beifügen). Für Ihre Kunden ergeben sich keine Mehrbelastungen, da diese die an Sie gezahlte Umsatzsteuer in der Regel von ihrem Finanzamt in voller Höhe zurückerhalten.
Gestatten Sie mir aber den folgenden Hinweis:Bei einem bestehenden Dauerberatungsverhältnis mit einem Steuerberater wäre Ihnen das normalerweise nicht passiert. Es gehört zu den Aufgaben eines Steuerberaters unter anderem auf solche steuerlichen Besonderheiten rechtzeitig hinzuweisen. Für die Folgen aus falscher oder fehlender Beratung ist ein Steuerberater versichert.
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Hallo,
ich hab da noch eine Frage bzgl. der Umsatzsteuernachzahlung. Warum ist die komplette Umsatzsteuer nachzuzahlen? Dem Staat sind doch in Summe keine / kaum Umsatzsteuern entgangen, oder? Schließlich kann mein Kunde ( Unternehmen) auch keine Vorsteuer in Abzug bringen, so dass dieser mehr Umsatzsteuer abführen muss. So gereicht es dem Staat letztendlich zum Vorteil wenn ich vergesse Umsatzsteuer auf meinen Rechnungen auszuweisen.
Nun hab ich in anderen Foren gelesen, dass man die Umsatzsteuer von den Kunden nachfordern kann (der kann dann wiederum nachträglich Vorsteuer geltend machen), der Kunde dazu aber nicht verpflichtet ist. Ist das korrekt? Inwiefern ist es problematisch wenn die Rechnungen aus dem Vorjahr sind?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
MfG
jimbob
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Hallo,
"wer lesen kann ist klar im Vorteil."
Ihre Fragen habe ich doch bereits in meiner Antwort vom 27.12.08 beantwortet.2. Sofern Sie gegenüber Unternehmern abgerechnet haben, können Sie durch die Erteilung neuer Rechnungen die Umsatzsteuer bei diesen nachfordern (Bitte der Kundenfreundlichkeit wegen ein erläuterndes Schreiben beifügen). Für Ihre Kunden ergeben sich keine Mehrbelastungen, da diese die an Sie gezahlte Umsatzsteuer in der Regel von ihrem Finanzamt in voller Höhe zurückerhalten.
Ob es sich dabei um Korrekturen des laufenden oder eines Vorjahres handelt ist egal.
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