Umsatzsteuer im Kleinstgewerbe
(1 Antwort)Hallo, ich habe da eine Frage ( ich weiß ist schon 1000 mal gestellt worden ), aber mein Fall ist denke ich etwas anders.
Ich arbeite zur Zeit hauptberuflich mit einer Netto-Einnahme von 10200 Euro im Jahr. Nebenberuflich betreibe ich ein Gewerbe ( Verkauf von Getränken ) auf Veranstaltungen. Ich weise die Umsatzsteuer nicht aus und habe auch keine reale Chance dazu ( ich kann nicht in einer Menschenmasse von 10000 Menschen jedem einen Kassenbon drucken ). Oder verstehe ich da was nicht ?
In diesem Jahr habe ich mich vergrößert und recht hohe Ausgaben für neue Betriebesmittel. Gläser, Maschinen usw....
Mein Wohnmobil läuft als Privates Fahrzeug und ist nicht auf die Firma angemeldet. Ich hatte das Fahrzeug schon vor Gewerbeanmeldung. Jedoch brauche ich es natürlich auf jeder Veranstaltung.
Meine genauen Fragen :
Kann ich trotz privater Anmeldung (da Nebenberuflich ) die Fahrzeugkosten und Spritkosten, Steuern für das Wohnmobil geltend machen ? Immerhin wohne ich ja für die Dauer der Veranstaltung darin.
Bekomme ich die gezahlte Mehrwertsteuer meiner Neuanschaffungen wieder ?
Bekomme ich die Mehrwertsteuer für die läufenden Betriebsmittel ( Getränke ) wieder ?
Da ich keine Mehrwertsteuer ausweise und mein Umsatz unter 17500 Euro jährlich ), bewege ich mich ja nur im Negativen Bereich und verschenke eigentlich mein ganzes Geld bzw. zahle ich immer die teueren Brutto Preise.
Bekomme ich also die Umsatzsteuer für jede gekaufte Flasche wieder ?
Was ist mit meinen Spritkosten und teilweise Kosten für Fahrzeugmieten ?
Fazit: HILFE
Tausend Dank, ich habe wirklich keine Ahnung davon und jeder erzählt mir etwas anderes.
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ich weiß ist schon 1000 mal gestellt worden
in etwa, jaaber mein Fall ist denke ich etwas anders.
Jeder Fall ist anders.Ich weise die Umsatzsteuer nicht aus und habe auch keine reale Chance dazu ( ich kann nicht in einer Menschenmasse von 10000 Menschen jedem einen Kassenbon drucken ). Oder verstehe ich da was nicht ?
es geht nciht darum, jedem einen Kassenbon mit oder ohne USt auszustellen, sondern darum, eine mtl. Umsatzsteuervoranmeldung und eine entsprechende Zahlung / Erstattung an das FA zu leisten / erhalten.
Wann muss ich eine Umsatzsteuererklärung abgeben? FAQ 20
Was ist ein Kleinunternehmer? FAQ 5
Die häufigsten Fragen zur ExistenzgründungKann ich trotz privater Anmeldung (da Nebenberuflich ) die Fahrzeugkosten und Spritkosten, Steuern für das Wohnmobil geltend machen ? Immerhin wohne ich ja für die Dauer der Veranstaltung darin.
Bitte diese Fragen mal im Forum der Betriebsausgaben posten. Da ist ein Steuerberater, der dann rechtssicher antworten kann.Bekomme ich die gezahlte Mehrwertsteuer meiner Neuanschaffungen wieder ?
Bekomme ich die Mehrwertsteuer für die läufenden Betriebsmittel ( Getränke ) wieder ?
Bekomme ich also die Umsatzsteuer für jede gekaufte Flasche wieder ?
Was ist mit meinen Spritkosten und teilweise Kosten für Fahrzeugmieten ?
In der regel ja, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Da du aber oben schreibst, dass du es nicht bist, bekommst du auch keine Vorsteuer (= Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer der Anschaffungen ) wieder.
Da ich keine Mehrwertsteuer ausweise und mein Umsatz unter 17500 Euro jährlich ), bewege ich mich ja nur im Negativen Bereich und verschenke eigentlich mein ganzes Geld bzw. zahle ich immer die teueren Brutto Preise.
Du verstehst das system grundlegend nciht, bitte lies dich in unserem Blog erst einmal ein. Außerdem besuche ein Existenzgründerseminar und lass dir eine Erstberatung bei einem Gründungsberater oder auch Steuerberater geben.
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