Umsatzsteuer-ID bei Kleingewerberegelung - Trotzdem Vorteile?
(1 Antwort)Guten Tag, ich habe eine Frage, welche die Kleingewerberegelung betrifft. Es ist ja möglich nach "§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer" keine Umsatzsteuer zu erheben, wenn im vorangegangenen Kalenderjahr der Umsatz 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Meine Frage: Wenn ich trotzdem eine Umsatzsteuer-ID beantrage, muss ich dann Umsatzsteuer erheben und Umsatzsteuererklärung usw machen, auch wenn mein Umsatz UNTER den 17 500 Euro liegt? Oder kann ich auch eine Umsatzsteuer-ID haben und darf trotzdem auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten? Mir geht es konkret um die Umsatzsteuer-ID, ob es einen Unterschied macht das man diese beantragt oder nicht, wenn man unter 17 500 Euro liegt. Vielen Dank und Schöne Grüße
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Hallo,
die Beantragung UStIdNr einer macht eigentlich nur Sinn, wenn man Vorsteuerabzugsberechtigt ist und den Austausch von Waren oder Dienstleistungen mit dem euopäischen Ausland in Betracht zieht. Als Kleinunternehmer sind Steuern aus dem Ausland als Ausgaben anzusehen. Beantragt man eine Umsatzsteuer-ID und verwendet diese bei Einkäufen oder bezogenen Dienstleistungen muss man beim Verkauf an Endverbraucher auch Umsatzsteuer erheben. Zudem wird man zur Abgabe von Zusammenfassenden Meldungen an das Bundezentralamt für Steuern verpflichtet. Hier müssen die Umsatzsteuer-IDs der Geschäftspartner im Ausland, sowie der Betrag und die Art der Leistung angegeben werden. Diese Meldung dient in erster Linie zu Kontrollzwecken.
Ich hoffe ich konnte hier einen kleinen Überblick verschaffen.
Viele Grüße und Erfolg!
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