Muss ich zwei Gewerbe anmelden, da ich Import/Export und Übersetzungen machen möchte?

(5 Antworten) +1 | -0

Hallo liebe Forummitglieder,

ich hab da mal eine Frage.

Und zwar würde mich interessieren ob jeder belibieger ein Übersetzungsbüro eröffnen kann. Ich bin kein Übersetzer und habe mit dieser Branche nichts am Hut. Allerdings habe ich einen Bekannten in Osteuropa, der ein Übersetzungsbüro schon mehrere Jahre erfolgreich führt. Da habe ich mir überlegt ob ich hier in Deutschland nicht ein Büro eröffnen könnte und als Räpresentaz fungieren könnte. Ich würde dann die Werbung und den Kundenkontakt/Pflege übernehmen und die Aufträge an ihn weiterleiten zum übersetzen.

Da das Lohnniveau in der Ukraine sehr niedrig ist, könnte ich deutlich unter den üblichen Marktpreisen liegen.

Aber zuerst würde ich gerne wissen ob sowas möglich ist?

Und zweite Frage: muss ich dann zwei Gewerbe anmelden, da ich Import/Export und Übersetzungen machen möchte?

Danke im Voraus

Gruß

Andre

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    Hallo boxernr1,

    das dürfte kein Problem sein, denn du Übersetzt ja nciht selbst, du fungierst nur als Vermittler somit als Handelsvertreter mit der repräsentanz. Du handelst dabei mit Dienstleistungen und vermittelst Aufträge, ähnlich eines Versicherungsvertreters.

    Dazu muss man auch ein Gewerbe anmelden.

    Gewerbeanmeldung FAQ 14

    E-Book: Die 10 häufigsten Fragen zum Nebengewerbe und zur Nebentätigkeit

    da ich Import/Export und Übersetzungen machen möchte?


    Nein, du übersetzt ja nciht selbst, vermittelst nur. Import und Export sagt man nur, beim Warenhandel.

    Dazu haben wir gerade eine Serie laufen:

    Wie Sie mit Import von Waren Geld verdienen können

    Aber sonst eine Sehr gute Idee. Schreib mal was über die Preise pro Wort. Interessiert mich auch.


    Kommentare

  • +0 | -0

    Hallo Torsten,

    danke für die Antwort.

    Habe mich auch noch mal bei der IHk schlau gemacht. Also die sehen auch kein Problem in dieser Unternehmensidee. Eine Frage konnten die mir aber nicht beantworten und deswegen hab ich diese Woche ien Termin mit der rechtsabteilung der IHK.

    Und zwar wollte ich wissen wie ich mich nach außen präsentieren darf? Und zwar bin ich ja nur ein Vermittler und kein Übersetzungsbüro, muss das direkt auf den ersten Blick sichtbar sein, dass ich nur vermittle oder kann ich mich als Übersetzungsbüro ausgeben?

    Preise fangen ab 15 Euro pro A4 Seite (1860 Zeichen inclusive leerzeichen) je nach Sprache und Schwierigkeitsgrad.

    Gruß

    Andre


    Kommentare

  • +0 | -0

    danke, bin gespannt was die rechtsabteilung dazu sagt.


    Kommentare

  • +0 | -0

    Hallo,

    hatt ein Termin bei der Rechtsabteilung der IHK.

    So, es gibt keine Vorlagen die berücksichtigt werden müssen, somit kann ich ein Übersetzungsbüro eröffnen, muss aber darauf hinweisen, dass ich als Vermittler fungiere, damit ich nicht haftbar gemacht werde.

    Jetz habe ich eine neue Frage bezüglich der Domain.

    Ich hab mir die domain www.guenstiger-uebersetzen.de registrieren lassen.
    jetzt hatte ich gesehen, dass die domain http://www.guenstig-uebersetzen.de bereits registriert ist, allerdings nicht genutzt und nicht als Marke eingetragen ist. Kann es dabei zu Problemen kommen, da die domain ähnlich klingt/ist?

    danke


    Kommentare

  • +0 | -0

    Ich würde mir diesbezüglich nicht so sehr viele Gedanken machen. wenn die andere domain nciht genutzt wird, wer soll dann gegen deine Tätigkeit was haben? Beginne mit der eigenltichen Arbeit und lass die Bürokratie beiseite ;-)


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