TV-Redakteur und -Producer hat Fragen zu Fortbildung, Fristen und Finanzen
(2 Antworten)Guten Tag!
Ich bin hier frisch registriert und habe gleich mehrere Fragen zu folgender Situation:
Ich habe den Antrag auf Gründ'Zusch, einen B'Plan, sowie die Steueranmeldung zur Freiberuflichkeit vorbereitet, um meinen (vorher festangestellten) Beruf als TV-Redakteur und -Producer selbständig weiterzuführen. Kontakte sind schon da, und auch wenn die Branche das Geld derzeit nicht gerade mit beiden Händen raushaut, bin ich doch ganz guter Dinge. Meine Restfrist ALG1 beträgt heute 104 Tage.
Vor einer Woche stieß ich auf das (zertifizierte) 6 monatige Fortbildungsangebot eines namhaften Medien-Instituts, das speziell mein berufliches Tätigkeitsfeld zukunftsorientiert erweitern könnte und würde, was aber (nach Rücksprache) von meiner zuständigen Arbeitsagentur nicht gefördert wird (Stichwort: Bildungsgutschein). Diese Fortbildung beginnt Anfang November und ich WEISS, daß ihre Inhalte mir als Freiberufler deutlich von Nutzen wären. Es wäre sogar denkbar, daß (nach der integrierten 2mon. Praxisphase des Seminars) eine feste Beschäftigung zustande käme.
Meine spontane Idee war, mich kurzfristig von der Agentur abzumelden, um meinen ALG1-Anspruch nicht länger 'aufzufressen' (bzw damit die 90-T-Frist zum GZ zu unterschreiten). Wenn ich dann mich und die Fortbildung für die 6Monate privat finanziert hätte, würde ich mich (Ende April 2010) wieder zum ALG1 anmelden, hätte noch knapp 100 Tage Anspruch, könnte innerhalb einer Woche meine GZ-Unterlagen einreichen und anfangen, ... - oder nicht?
Frage 1: Geht das?! Kann ich mich "einfach so", also OHNE angestellt ODER selbständig zu sein, aus dem Agenturverhältnis abmelden?
Frage 2: Kann ich immer noch meinen Gründungszuschuß bekommen, obwohl ich nicht 'durchgehend gemeldet' war?
Frage 3: Ich müßte mich in der Zeit selbst versichern: (freiw.ges.) Krankenkasse, RentenVers., Freiw. Arbeitslosen Versicherung. Was fehlt noch?
Fragen 4, 5, 6: Muß ich als Freiberufler notwendigerweise ein Gewerbe anmelden? Reicht nicht auch eine Anmeldung beim Finanzamt?
und wann darf/sollte ich diese Anmeldung frühestens/spätestens einreichen, um den GZ nicht zu gefährden?
Meine zweite Variante wäre, den GZ zum jetzigen Zeitpunkt zu beantragen und zu versuchen, diese Fortbildung parallel zu machen, quasi als erste ' Betriebsausgabe'.
Ich hab versucht, die Sache etwas zu strukturieren; ich hoffe, es hilft . Mir hilft eine rasche Antwort jedenfalls sehr, vielen Dank schon mal im voraus dafür!
Einen angenehmen Tag!
Franklin
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hallo, ein TV Redakteur ist mal was ganz Neues hier.
Meine spontane Idee war, mich kurzfristig von der Agentur abzumelden, um meinen ALG1-Anspruch nicht länger 'aufzufressen' (bzw damit die 90-T-Frist zum GZ zu unterschreiten). Wenn ich dann mich und die Fortbildung für die 6Monate privat finanziert hätte, würde ich mich (Ende April 2010) wieder zum ALG1 anmelden, hätte noch knapp 100 Tage Anspruch, könnte innerhalb einer Woche meine GZ-Unterlagen einreichen und anfangen, ... - oder nicht?
Ich glaube, dass das Probleme geben wird. Denn die Frist des Arbeitslosengeldes kann man nicht durch die Abmeldung stoppen. Das ist zumindest mein Bauchgefühl. ich würde mich diesbezüglich bei der Arbeitsagentur erkundigen, das Ergebnis bitte schriftlich geben lassen.
Zur Frage 1: abmelden geht schon, aber der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird deswegen nicht gestoppt. Ich weiß es leider nicht genau, das kann man bei der zuständigen Arbeitsagentur genauer erfragen.
Frage 2: siehe Frage 1.
Frage 3: mehr fällt mir im Moment auch nicht ein, Krankenversicherung ist Pflicht, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zusatz. Wobei ich mindestens die Arbeitslosenversicherung abschließen würde, um den Einspruch weiter aufrecht zu erhalten. Auch hier Bild siehe Frage 1.
zu Frage 4,5,6: Freiberufler melden kein Gewerbe an. Für denGründungszuschuss wird die Tätigkeit oder das Gewerbe angemeldet, nachdem der Antrag bei der Arbeitsagentur abgeholt wurde. wenn man keinen Anspruch auf Gründungszuschuss hat, bekommt man den Antrag darauf erst gar nicht. Daher bitte vorher abklären.
hier noch ein Dokument, welches Freiberuflichkeit und Gewerbe unterscheidet:
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18Meine zweite Variante wäre, den GZ zum jetzigen Zeitpunkt zu beantragen und zu versuchen, diese Fortbildung parallel zu machen, quasi als erste ' Betriebsausgabe'.
das wäre mir persönlich sicherer, als die oben beschriebene Wackelvariante.Ich hab versucht, die Sache etwas zu strukturieren; ich hoffe, es hilft . Mir hilft eine rasche Antwort jedenfalls sehr, vielen Dank schon mal im voraus dafür!
ja, es ging, obwohl es sehr viel Inhalt und Fragen auf einmal waren, was man in einzelnen kleinen Abschnitten jeweils in der richtigen Kategorie im Forum hätte Posten können. Beim nächsten mal bitteKommentar schreiben
Kommentare
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Okay! danke für Einschätzung und link; und sorry für die 'Komplexität'
- aber wenn ich die Einzelfragen auf Kategorien hätte verteilen müssen, säß ich sicher jetzt noch dran. Insofern: doppelt danke!
F
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