Transfergesellschaft, Kurzarbeitergeld und Gründungszuschuss

(1 Antwort)
+1 -0

Hallo,

ich bekomme übergangsweise in einer vom Arbeitgeber eingerichteten Transfergesellschaft das sogenannte Transfer-Kurzarbeitergeld und bin beim Arbeitsamt auch als Arbeitssuchend gemeldet.

In der Transfergesellschaft bekomme ich noch einen kleinen Zuschlag. Die Transfergesellschaft endet in 3 Monaten und dann würde ich nur noch Arbeitslosengeld I bekommen.

Wenn ich mich jetzt schon selbstständig machen möchte mit einen Küchenvertrieb, würde ich dann einen Zuschuss von irgendeiner Seite bekommen ? Ich benötige eigentlich kein Startkapital, nur evtl eine monatliche Unterstützung/Überbrückungsgeld ?

Vielen Dank im Voraus

Artikel verfolgen

Wenn Sie über Änderungen an diesem Artikel benachrichtigt werden möchten, klicken Sie auf Benachrichtigen

Antworten

  • +0 -0

    in dieser speziellen Frage, kann ich leider ad hoc nicht antworten. habe aber trotzdem einmal im Paragraph 57 Sozialgesetzbuch III (Gründungszuschuss) nachgesehen.

    Dort gibt es folgende Passage

    (2) Ein Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer

    1.
    bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

    a)
    einen Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch hat oder
    b)
    eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach diesem Buche gefördert worden ist,


    Buchstabe b) kann man unter Umständen so interpretieren, dass diese Trends der Gesellschaft eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ist, daher auch ein Anspruch auf Gründungszuschuss besteht. Genau weiß ich es aber nicht, ich würde dabei der Arbeitsagentur nachfragen.

    Prüfen was günstiger ist?

    Außerdem würde ich prüfen, wie viel Gründungszuschuss ich während der Arbeit in der Transfergesellschaft bekomme und wie viel Gründungszuschuss danach, aufgrund meines regulären Anspruchs auf Arbeitslosengeld I.

    Bemisst sich das anschließende Arbeitslosengeld I nach dem bisherigen Verdienst und wird dieser durch den Verdienst in der Transfergesellschaft verringert, ist es natürlich nachteilig zu warten. Je länger man wartet, desto weniger bekommt man (Annahme).
    Aber wie gesagt, dieser Spekulationen bitte mit einer fachkundigen Stelle, der Arbeitsagentur oder einen zugelassenen Rechtsanwalt klären.


Häufig gelesen

Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteurung

Versuche hier mal eine Problematik zu formulieren dir recht umständlich ist und zu der ich von jedem ...

Freier Handelsvertreter §84 HGB

Hallo zusammen! Momentan bin ich noch im Angestelltenverhältnis tätig, beabsichtige aber mich Mitte 2...

Kleinunternehmer über Umsatzgrenze

Sehr geehrter Herr Montag, ersteinmal möchte ich mich bei Ihnen bedanken, dass Sie solch eine informa...

Jahresabschluß/Steuererklärung KLeinunternehmen

Hallo, meine Freundin hat sich 06/2007 selbstständig gemacht. Wirtschaftsjahr geht immer von Januar -...

Hartz 4 oder IV vs. Gründungszuschuss

Guten Morgen Seit Langem geht mir der Gedanke einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr aus dem Kopf...

Zuletzt geschrieben

kann ich mein nebengewerbe nennen wie ich will ? Neu

Hallo, ich bin neu hier. Bin Alg II Emfänger und würde mich gern erst einmal dazu im Nebengewerbe...

Subunternehmer ja oder nein ? Neu

Hallo ! ich werde demnächst für einen Verlag im Marketingbereich tätig sein und das auf selbststä...

Kann ich als Angestellter (40-Std-Woche) einen Feinkostladen mit drei Minijobbern als Nebengewerbe übernehmen? Neu

Hallo, ich bin ein Vollzeitangestellter (versichert in der gesetzlichen KV) und möchte ...

Mobile Massage als Nebengewerbe Neu

Hallo Ich habe mich schon auf dieser Seite belesen und doch bleiben noch einige Fragen offen bzw ...

kostenlose Webseite für Existenzgründer Neu

Hallo Existenzgründer und Unternehmer,   wir sind ein Unternehmen und stellen Webseiten her. Wi...

Wir antworten auf jede Frage

Gratis anmelden und Fragen stellen.
>> Jetzt anmelden und mitmachen

Interessantes aus den Onlinerechner