Tätigkeit als Escortlady
(1 Antwort)Guten Tag, ich bin im Moment in der Firma meines Mannes beschäftigt. Im Januar 2012 tritt mein Mann den Ruhestand an. Ab dort würde ich gerne als Escortlady tätig sein Einerseits bei einer Agentur u. andererseits über das Portal kaufmich.com. Für mich stellt sich nun die Frage, wo melde ich diese Tätigkeit an. Am Ordnungsamt oder beim Finanzamt. Von der Agentur erhalte ich ja Rechnungen über die Vermittlungsgebühr, aber was über dieses Portal läuft, erhalte ich ja nichts. Da dies ja zum grossen Teil verheiratete Männer sind, erfahre ich ja keinen Namen u. Anschrift u. kann somit auch keine Rechnung stellen. Wie ist das finanztechnisch zu handhaben ? Es wäre dies dann die hauptberufliche Tätigkeit. Für einen Tip wäre ich sehr dankbar. Lieben Grunß u. vielen Dank im voraus Margit
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Ich antworte nun mal nur fachlich gesehen ;-)
Beim Gewerbeamt, da ich es als gewerbliche Tätigkeit einschätzen würde. Darüber kann man sich er streiten, letzlich entscheidet es nach dem ausfüllen des steuerlichen erfassungsbogens das Finanzamt. Unterschied ist eh nur die Gewerbesteuer. Gewerbliche Anmeldung => Gewerbeamt => Gewerbesteuerpflichtig, freiberufliche Tätigkeit => Finantamt => Gewerbesteuerbefreit.
Mehr zum Unterschied von Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
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kommentiert von margit am 11. November 2011
Sehr geehrter Herr Montag, vielen Dank für die Info. Wie wird eigentlich das "Düsserldorfer Verfahren" in Württemberg gehandhabt ? Es gibt da ja ziemliche Unterschiede zwischen den Bundeslängern, was ich gelesen habe. Denn ich denke, wenn ich Escort beim FA anmelde, wird es vermutlich unter die Kategorie Düsseldorfer Verfahren fallen. Mir ist ohnehin schleierhaft, wie etwas berechnet werden soll, wo keine Grundlage ( Rechnung) vorhanden ist. Dies wäre doch bei dem Portal kaufmich.de oder wenn ich selbst inseriere als Escortbegleitung der Fall. Lieben Gruß Margit
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