Student, wiss. Hilfskraft an FH und freiberufliche Tätigkeit
(1 Antwort)Guten Abend zusammen!
Ich habe da mal ein paar Fragen zu meiner jetzigen Situation:
Ich bin Dipl.-Ing. (FH) und Student zum M. Eng. Gleichzeitig bin ich als wissenschaftliche Hilfskraft an der FH angestellt.
Jetzt habe ich die Möglichkeit, nebenbei noch ein bissel Geld bei meinem Prof. zu verdienen. Dieser hat mir vorgeschlagen, dass ich ihm ne Rechnung für die Leistung stelle, die ich für ihn erbringe. Es handelt sich um eine ingenieurmäßige Tätigkeit, also müsste das schonmal eine freiberufliche Tätigkeit sein.
Jetzt hab ich aber das mit der Scheinselbstständigkeit gelesen und bin mir unsicher, ob das dann auf mich zutreffen würde. Ich arbeite ja dann nur für EINEN Kunden.
Der nächste Punkt ist das mit der Steuer. Muss ich als neben-dem-Job-freiberuflich Tätiger eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen?? Mein Verdienst als Angestellter beläuft sich auf ca. € 15.000,- pro Jahr, als Freiberufler wären nochmal ca. € 10.000,- pro Jahr drin.
Für die Steuererklärung ermittle ich dann einfach meinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit (Einnahmen abzgl. meine Ausgaben wie PC, Software etc.) und ergänze die in der Anlage S der Einkommensteuererklärung. Ist das soweit korrekt? Steuer zahle ich dann entsprechend auf den Gesamtbetrag beider Einnahmearten?!
Ich hoffe Ihr könnt etwas Licht ins Dunkel bei mir bringen und bedanke mich schon jetzt mal!
Grüße!
deepblue07
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Antworten
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Hallo,
Bevor ich antworte möchte ich zunächst selbst fragen:Student zum M. Eng.
was ist das? Kannst Du dazu eine kleine Erklärung geben oder zumindest schreiben, wie es ausgeschrieben aussieht?Gleichzeitig bin ich als wissenschaftliche Hilfskraft an der FH angestellt.
da ich das selbst früher gemacht hat, gehe ich davon aus, dass es sich hier um einen Minijob handelt. Also ein Anstellungsverhältnis auf eine bestimmte Stundenzahl pro Woche begrenzt mit maximal 400 € pro Monat.Es handelt sich um eine ingenieurmäßige Tätigkeit, also müsste das schonmal eine freiberufliche Tätigkeit sein.
Man kann sich das leider nicht aussuchen, es kommt eben auf die Tätigkeit an, wie du ausübt, in welchem Bereich du selbst oder Gutachten erstellt. Ist das genau der Bereich, den Du auch als Dipl. Ing studiert hast, dürfte es kein Problem sein und du bist damit auch freiberuflich tätig.
Jetzt hab ich aber das mit der Scheinselbstständigkeit gelesen und bin mir unsicher, ob das dann auf mich zutreffen würde. Ich arbeite ja dann nur für EINEN Kunden.
Der Einwand ist berechtigt, ob du aber nun Scheinselbständigkeit oder nicht, kann ich dir auch nicht sagen, du solltest zunächst die bestehenden Kriterien in unserem Lexikon unter dem Stichwort Scheinselbständigkeit prüfen. Dort bekommst Du zumindest einen ersten Eindruck, ob es sich um eine scheinselbständigkeit handeln könnte oder nicht. Alles Weitere würde ich gegebenenfalls mit einem Steuerberater prüfen lassen. Mein Tipp, machte dann nicht zu einem harten, das wird oft heißer gekocht als gegessen.
außerdem spielt es eine Rolle, ob du neben dieser selbständigkeit noch eine andere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, denn es geht ja letztlich um die entgangene Rentenversicherung. Deswegen hat der Rentenversicherungsträger auch das Kriterium der scheinselbständigkeit entwickelt, weil eben immer mehr Leute aus dem Angestelltenverhältnis in eine selbständigkeit gegangen sind, obwohl sie eigentlich bei demselben Arbeitgeber selbständigkeit beschäftigt sind.Muss ich als neben-dem-Job-freiberuflich Tätiger eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen?? Mein Verdienst als Angestellter beläuft sich auf ca. € 15.000,- pro Jahr, als Freiberufler wären nochmal ca. € 10.000,- pro Jahr drin.
Wenn Du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest, was Du als Freiberufler tun musst, bekommst du automatisch einen steuerlicher Erfassungsbogen indem du deine steuerlichen Verhältnisse darlegen muss. Danach wirst Du in der Regel eine neue Steuernummer vom Finanzamt bekommen, was aber keinerlei Auswirkung auf die Steuer an sich hat, sondern nur der internen Verwaltung dient. Du musst selbst verständlich die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit durch eine Einnahmenüberschussrechnung (Gewinnermittlung) ermitteln und am Jahresende in deiner privaten Einkommensteuererklärung angegeben.
Sofern Du sowas nicht in bekommst solltest du dir einen Steuerberater dazu suchen. Nun hast Du wiederum das Problem, dass der auch Geld von dir möchte und sich nun die Frage stellt, ob es dann noch rentabel ist, für den Professor eine freiberufliche Tätigkeit Aufrechnungsbasis auszuüben.
Lies dir dazu bitte einmal unsere folgenden Artikel durch:
Buchführungsprogramm oder Steuerberater? FAQ 25
Mit einem Onlinesteuerberater Steuerberatungskosten sparen
Muss ich zu einem Steuerberater oder kann ich meine Steuererklärung selber machen? FAQ 33
Warum auch für Existenzgründer ein Steuerberater billiger ist als kein Steuerberater
Wie viele Steuern muss ich auf meinen Gewinn bezahlen? FAQ 30
wie in etwa die Einkommensteuer berechnet wird oder wie du vorgehen musst habe ich ansatzweise in folgendem Artikel beschrieben:
So haben sich die Steuerfreibeträge im Zeitraum von 1999 bis 2010 entwickelt
alle anderen Fragen kann und möchte ich nicht beantworten, da es sich hier um steuerliche Beratung handeln würde.
Noch ein Tipp, du kannst auch gern eine Software dazu benutzen, um dieSteuererklärung zu erstellen oder deine Buchführung und damit den Gewinn zu ermitteln.
Software zur Steuererklärung - was bekommt man für´s Geld?
Welches Buchführungsprogramm ist am besten? FAQ 31
nun aber gut, ich denke es wird sinnvoll sein, nochmal mit dem Professor zu sprechen. Vielleicht besteht ja auch die Möglichkeit, dass er dich über ein zweites Anstellungsverhältnis ( Nebenjob oder Minijob) beschäftigt. Damit hast Du weniger Arbeit, der Professor muss zwar etwas mehr zahlen aber das sollte es ihm mehr wert sein.
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