Steuerrecht und Ausgaben
(2 Antworten)Hallo,
ein Einzelunternehmer hat zwei Gewerbe, die sachlich nichts miteinander zu tun haben (Maklerbüro und PC Service).
Das Maklerunternehmen muß ab 2010 bilanzieren.
Frage zur EB: sind hier Rechnungsabgrenzungsposten zu berücksichtigen die aus 2009 (noch EÜR) stammen?
Gewinn für 2009 noch nicht ermittelt, bleibt bei Eröffnungsbilanz (muss bis 31.01. bei Finanzamt sein) außen vor?
Frage zum PC Service:
Alle im Maklerbüro verwendeten Computer und Software wurde ausschließlich vom PC Service erworben und dem Maklerbüro zur Verfügung gestellt.
Keine Aktivierung bei Maklerbüro. Geplant ist: PC Service vermietet an Maklerbüro die Hardware, die Software und Wartungsvertrag für dieses. Ist das steuerrechtlich zulässig, da ja ein und derselbe Unternehmer? PC Service macht ca. 12.000 Gewinn p.a.. Arbeitsaufwand für Unternehmer ca. 10 - 15 Std. im Monat. Vielen Dank für Eure Hilfe.
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Diese Frage stellen Sie bitte mal ihren Steuerberater, den sie in dieser Situation haben sollten, wenn sie nicht lebensmüde sind. Sowas macht man nicht allein und auch nicht in einem Forum, egal welchen Augen und Internet.
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Wenn Sie Glück haben, antwortet Ihnen in diesem Fall auch gratis ein Steuerberater, der hier ab und einen aus freien Stücken Fragen beantwortet. Das ist aber keine Verpflichtung, sondern nur ein gut meinen von ihm. das kann aber unter Umständen einige Zeit dauern, sofern sie die Antwort schneller benötigen, müssen Sie wohl ein paar Euro investieren, um einen Steuerberater bei ihnen um die Ecke zu befragen.
völlig legal und vielleicht auch etwas günstiger geht es mit steuerberaten.de
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