Steuerliche Anerkennung Arbeitsmaterial Kleinunternehmer

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Zweiter Teil meiner Fragen zu meinem Eingansposting Kleinunternehmen Kunst/Antiquitäten

Ich denke zudem darüber nach die genannten alten Originalgraphiken zumindest zu einem kleinen Teil vor dem Verkauf selbst zu einzurahmen (es soll keine Werkstatt werden) da dies u.U. bei einer bestimmten Art von Bildern die Verkaufschancen erhöhen würde.

Hierzu wären einige wenige Werkzeuge notwendig welche eine solche zusätzliche Tätigkeit ermöglichen (Schneidegerät für Passepartouts etc.). Ist dies generell möglich oder lässt siche ine solche zusätzliche handwerkliche Arbeit nicht mit dem angemeldeten Gewerbe vereinbaren?

Falls ja, können die Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Wie würde es sich dann mit den Kosten für die Materialien (Passepartoutkarton etc.) verhalten? 

Danke und freundliche Grüsse,

Marko

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    hi

    Falls ja, können die Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

    Rein steuerlich ist das kein Thema, solange betrieblich veranlasst kann man es auch als Betriebsausgabe absetzen. Frag nur, ob das Gewerbeamt ihre evet. handwerkliche tätigkeit tolleriert. ich würds nicht an die große glocke hängen.

    Wie würde es sich dann mit den Kosten für die Materialien (Passepartoutkarton etc.) verhalten?

    Auch betriebsausgabe, hier wieder der verweis auf das Betriebsausgabenlexikon.


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