Steuerliche Absetzbarkeit von Beratungskosten
(3 Antworten)Hallo zusammen
ich arbeite freiberuflich mit einem Unternehmen zusammen, das auch Existenzgründungsberatungen durchführt (gefördert über RKW). Von einem unserer Beratungskunden kam nun die Anfrage, ob die Kosten für die Beratung bzw. der Eigenanteil, der neben der staatlichen Förderung noch zu zahlen ist, auch dann von der Steuer absetzbar ist, wenn sich der potenzielle Gründer nach der Beratung doch gegen den Sprung in die Selbständigkeit entscheidet.
Im konkreten Fall hatten wir eine Frau beraten, die die Gründung fest vorhatte, dann aber schwanger wurde und sich daher vorläufig gegen die Selbständigkeit entschieden hat. Kann sie die ihr aus der Beratung entstandenen Kosten auch als Privatperson bei der Einkommensteuererklärung geltend machen oder sind das tatsächlich reine Betriebskosten, die nur bei Firmen und Unternehmen beim Finanzamt als absetzbar anerkannt werden?
Die Antwort würde mich generell interessieren, da wir natürlich immer wieder auch Gründungswillige in der Beratung haben, denen man aus unterschiedlichsten Gründen von einer Existenzgründung abraten muss, die Beratung soll ja auch den Zweck erfüllen, eine Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Selbständigkeit zu liefern. Das Problem mit der eventuellen Nichtabsetzbarkeit der Beratungskosten hätten dann schließlich alle, die sich nach erfolgter Beratung doch nicht selbständig machen.
Auf Antworten bin ich gespannt und bedanke mich schon im Voraus!
Freundliche Grüße aus dem Schwarzwald,
Christine Knecht
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Antworten
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Hallo Christine Knecht,
vorweggenommene Betriebsausgaben sind bei betrieblicher Veranlassung und einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Gründung ansetzbar. Wir haben dazu einen umfangreichen Artikel Vorweggenommene Betriebsausgaben FAQ 15 geschrieben.
Damit sollten alle Fragen beantwortet sein.
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Vielen herzlichen Dank, dann werde ich das mal so weitergeben.
Freundliche Grüße aus dem Schwarzwald,
Christine Knecht
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