Steuererklärungen - brauche dringend Hilfe!
(1 Antwort)Hallo allerseits,
ich war von 09/2006 bis 07/2007 selbständig im Einzelhandel.
Aufgrund Falscheinschätzung meinerseits wurde ich beim Finanzamt als Unternehmer angemeldet, also nicht als Kleinunternehmer. Habe somit monatliche UStVoranmeldungen per Elster an das FA übermittelt.
Leider habe ich rote Zahlen geschrieben, sprich ich habe pleite gemacht und habe das Gewerbe zum 07/2007 abgemeldet.
Das FA forderte mich auf, Umsatzsteuererklärungen und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2006 und 2007 abzugeben. Dies habe ich auch getan, auch über Elster, jedoch habe ich es versäumt persönlich mit dem Ausdruck beim FA zu erscheinen. Nun hat mich das FA geschätzt, und es kommen Beträge zustande die natürlich nicht der Realität entsprechen. Die Ausdrucke sind unauffindbar, die Elster-Datein ebenso. Sprich ich muss alles wieder neu machen. Da dies jedoch nun einige Jährchen her ist, weiß ich absolut nicht mehr was ich genau ausfüllen muss, stehe total aufm Schlauch.
Meine Fragen:
Wenn ich rote Zahlen geschrieben habe, muss ich da überhaupt eine Einkommensteuererklärung abgeben? Oder reicht es wenn ich eine tabellarische Einkommens-Verlustrechnung einreiche? Ich habe in der Zeit meiner Selbstständigkeit Überbrückungsgeld vom AA bekommen, wird dies auch als Einkommen gezählt?
Und bzgl. der Umsatzsteuererklärung. Mein Umsatz hat ja die 17.500,- Grenze logischerweise nicht überschreiten können, kann man hier die Kleinunternehmerregelung im Nachhinein geltend machen? Wenn ja, reichen da ein paar schriftliche Zeilen an das FA oder bin ich verpflichtet die UST-Erklärung einzureichen. Wenn ich dazu verpflichtet bin, was muss ich dann genau angeben?
Es ist wirklich sehr dringend!
Vielen Dank
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Hallo,
ob rote oder schwarze Zahlen - die Steuererklärungen sind Pflicht.
Umsatzsteuererklärung: muss auch der Kleinunternehmer abgeben und darin seine Umsätze erklären.
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