Sperrzeit bei einer Existenzgründung
(1 Antwort)Hallo Herr Montag. Um mich kurz vorzustellen: Mein Name ist Mustermann, bin 28 und würde mich gerne ab April im Immobiliensektor selbstständig machen. Bin gelernter Immo-Kfm. (BetrWirt). Kenne nicht mich leider absolut nicht im Bereich ARGE und Co. aus. Villeicht haben Sie als Profi ;) evtl. einen Tip für mich. Ich habe nun zum 31.03.2011 gekündigt und würde gene ab 01.04.2011 in die selbstständigkeit gehen. Meine Frage: erhalte ich ab dem 01.04.2011 Arbeitlosengeld I + den Existenzgründerzuschuss oder gibt es evtl eine Sperre ab dem 01.04? Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit dieser Sperre zu entgehen? Ich danke im vorraus!! und beste Grüße Mustermann
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Wenn sie selbst gekündigt haben, müssen sie zunächst mit einer Sperrfrist von drei Monaten rechnen, während der sie weder Arbeitslosengeld noch Gründungszuschuss erhalten. Ehrlich gesagt: Es ist dumm vorher zu kündigen, so wie sie es gemacht haben. Sie hätten sich vorher beraten lassen sollen. Eine Möglichkeit, diese Sperre zu umgehen gibt es sicher, dazu müsste ein Arzt einen Attest ausstellen, welches in irgendeiner Weise zeigt, dass es sich bei ihrer Kündigung um eine notwendige oder gerechtfertigte Kündigung handelt, da sie an der Arbeit, vom Chef oder anderen Arbeitnehmern, gemoppt wurden und aus diesen Gründen es dort nicht mehr aushalten. Ob das aber so einfach geht, von jedem Arzt bescheinigt wird oder das Arbeitsamt anerkannt, das kann ich leider nicht garantieren.
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