Sperrfrist für Gründungszuschuss
(2 Antworten)Hallo Zusammen,
ich habe mal eine frage ich würde mich gerne zum 01.01.2010 oder 01.02.2010 selbstsändig machen. Das problem ist ich muss selber kündigen mein Chef würde mich nicht entlassen, also habe ich eine sperrfrist von 3 Monaten.
Ist es möglich das wenn ich zum 30 November kündigen würde dann zum 01.01.2010 frei sein aber ein Bekannter mich einstellt nur für denn januar und mich dann entlässt. und ich denn Gründungszuschuss für febrauar beantrage.
Ich weiß klingt etwas kompliezirt ich hoffe ihr könnt mir trotzdem helfen.
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Antworten
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Hallo Alu83,
Ist es möglich das wenn ich zum 30 November kündigen würde dann zum 01.01.2010 frei sein aber ein Bekannter mich einstellt nur für denn januar und mich dann entlässt. und ich denn Gründungszuschuss für febrauar beantrage.
Puh, schwer zu verstehen, aber eindeutig beschrieben. Könnte klappen, sag´s nur keinem. Erkundige dich anonym bei der Arbeitsagentur oder lasse dich mal bei einem Unternehmensberater beraten.
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Könnte auch schiefgehen, denn es wurde ein unbefristeter Arbeitsvertrag seitens des Arbeitnehmers gekündigt. Somit erfolgt vom 1.1. bis zum 31.3.2010 eine Sperrzeit. Daran dürfte auch ein einmonatiges Arbeitsverhältnis nichts ändern. Dieses verhindert eine Sperrzeit nicht.
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