Sonderkündigung Arbeitslosenversicherung
(1 Antwort)Hallo, ich bin in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige und es gibt ja seit 1.1.2011 eine beachtliche Beitragserhöhung. Ich habe die 3-Monats-Frist verschlafen zu kündigen, bin auch immer noch unsicher, ob ich kündigen soll. Ich habe auf dieser Seite (un auch woanders) gelesen, dass auch nach Ablauf der Frist für die Sonderkündigung (31.3.) die Mitgliedschaft endet, wenn man drei Monate seine Beiträge nicht zahlt. Eigentlich wollte ich es mal drauf ankommen lassen und noch ein paar Monate die höheren Beiträge zahlen bis ich mir sicher bin, ob ich kündigen will. Woanders habe ich aber jetzt gelesen, dass man vor Ablauf der 5 Jahr nicht aus der Verischerung rauskommt, wenn man nicht bis 31.3. gekündigt hat. Jetzt mache ich mir etwas Sorgen....! Kann jemand was dazu sagen? Danke!
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Hallo Dafler,
deine Einschätzung ist korrekt. Wenn bis zum 31.03.11 nicht gekündigt wurde, ist man für 5 Jahre an die ALV gebunden.
Kündigung durch die Hintertür: 3 Monate keinen Beitrag bezahlen, reicht im Moment dafür noch aus.
Nachlesen kannst du die gesetzliche Grundlage im Artikel:
Sonderkündigungsrecht für die freiwillige ALV wahrnehmen
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