Sonderabschreibung Existenzgründer
(1 Antwort)Bin freiberuflich tätig und habe einen Investitionsabzugsbetrag in 2008 und 2009 genutzt. In 2010 habe ich dann im Dezember eine sehr hohe Summe in eine Photovoltaikanlage investiert,weil ich meine freiberufliche Tätigkeit in 2011 aufgrund einer Krankheit und hohen Alters nicht mehr ausübern kann. Bin ich damit Existenzgründer? (Dies würd bedeuten, dass ich unabhängig von der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage Ende des Jahres 2010 20 % als Sonderabschreibung der investierten Summe sofort von meinen sonstigen Einkünften abziehen kann.)
Muss ich mein Gewerbe nachträglich anmelden? Obwohl das Finanzamt ja durch die mir gewährten Investitionsabzugsbeträge von meinem Vorhaben Kenntnis hat?
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Eine Photovoltaikanlage ist soweit ich weiß keine freiberifliche Tätigkeit, daher müsste dahingehend zumindest ein Gewerbe angemeldet werden. Daraus kann man ohne steuerliche Kenntnisse auch schlussfolgern, dass der Investitionsabzugsbetrag nicht für die Photovoltaikanlage gilt, war ja für die Tätigkeit als Freiberufler angesetzt. Ich empfehle dringend steuerliche Beratung, das könnte sonst ins Auge gehen und dann tuts richtig weh.
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