Software Entwicklung
(3 Antworten)Hallo ich hätte ein paar Fragen, aber erstmal die Grundidee:
Ich habe einen Bachelor of Science in Medieninformatik.
Wenn ich Software entwickel gibt es ja verschiedene Möglichkeiten damit Geld zu verdienen. Verkauf der Software an sich kommt wäre ja gewerbetreibend, wenn ich meine Arbeit einer Firma anbiete die die entstehende Software verkauft, ist das implizit auch Gewerbe treibend.
Aber wenn ich Software entwickel und sie frei übers Internet zugänglich mache und mich für die Weiterentwicklung bezahlen lassen würde, wäre das noch im rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit?
Also ich entwickele etwas, die "Kunden" sagen toll aber wir hätten gerne noch dieses und jenes Feature, dann müssen sie dafür Zahlen.
Meiner Auffassung nach werde ich ja dann für eine "gehobene" Dienstleistung (wie es ja für Freiberufler im allgemeinen der Fall ist) entlohnt. Nämlich die Weiterentwicklung der Software.
Mir stellt sich die Frage wie weit man sowas treiben kann.
Also zB. nur bei konkreten anfragen von Kunden bezahlung verlangen
oder
einen Paypal Link auf die Webseite mit der Beschreibung: "Weiterentwicklung und Bugfixes gibts wieder wenn genug Leute bereit waren Geld dafür zu zahlen"
Bei Letzterem haben die Kunden keinen direkten Einfluss auf meine Tätigkeit, welche aber immer noch eine gehobene Dienstleistung wäre.
Danke im Vorraus ![]()
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Antworten
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Hi,
ließ dir zuerst unseren Artikel zum Thema Freiberufler durch:
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18
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> 1. Du bietest eine Dienstleistung an und kein Massenprodukt.
Ja, das Produkt bringt keinen Gewinn, nur die Weiterentwicklung -> Dienstleistung
> 2. Du hast einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine schöpferische
> Begabung.
Ja, ich habe einen Hochschulabschluss.
> 3. Deine Dienstleistung hängt von deinem Fachwissen und deinem
> Arbeitseinsatz ab.
Kann ich auch nur bejahen.
> Bei Freiberuflern wird davon ausgegangen, dass sie die Infrastruktur kaum
> nutzen.
Würde erstmal von Zuhause aus arbeiten und demnach nich mehr Infrastruktur nutzen als ich es jetzt schon tue.
> Diese setzt vielmehr voraus, dass der Steuerpflichtige qualifizierte Software
> durch eine klassische ingenieurmäßige Vorgehensweise (Planung, Konstruktion
> und Überwachung) entwickelt.
Wenn ich das nicht machen würde hätte ich wohl bald keine Kunden mehr.
Also dem FAQ nach müsste das ganze klar gehen.
Es wird nirgendwo erwähnt, dass ein Freiberufler verpflichtet ist sich für konkrete Aufgaben bezahlen zu lassen. Die ausgeübten müssen lediglich "nicht trivial" sein.
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Also doch Freiberufler. Das heißt für dich ganz einfach, deine Tätigkeit beim Finanzamt mit einem lapidaren Schreiben anzumelden. Da steht dann einfach nur drin: "Hiermit melde ich meine Tätigkeit xyz zum Datum an." Einfügen würde ich einen Diplomzeugnis oder einen ähnlichen Abschluss. außerdem würde ich mir eine schriftliche Bestätigung vom Finanzamt über die angemeldete Tätigkeit schicken lassen. Das dient dann ähnlich der Gewerbeanmeldung zur Vorlage und zum Nachweis der Selbständigkeit.
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