Shop auf den Namen meines Mannes?
(1 Antwort)Hallo,
ich habe nochmal eine Frage und zwar, beziehe ich ja noch bis Juni Elterngeld. Da meine Einnahmen ja auf das Elterngeld mit angerechnet werden, kam mein Mann auf die Idee, den Shop auf seinen Namen laufen zu lassen.
Sein Arbeitgeber hat nichts dagegen. Das wäre doch o.k. oder? Ich bewirtschafte ihn nur. Und wenn das mit dem Gewerbe mal nicht laufen sollte, kann man das auch einfach wieder bei der Stadt abmelden?
Danke euch nochmal.
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Antworten
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ich denke ja, das sollte kein problem sein. aber dann nicht vergessen den namen ihres mannes bei der gewerbeanmeldung und im impressum angeben. zum Thema das Richtige Impressum eines Onlineshops haben wir gerade einen beitrag veröfentlicht.
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