Selbstständigkeit aus ALG II mit Ehepartner: GbR? Steuer? KV?
(1 Antwort)Hallo.
Meine Frau und ich wollen uns aus der Arbeitslosigkeit mit einem Gebäudereinigung und -verwaltungsservice selbstständig machen. Wir beziehen ALG II in einer Bedarfsgemeinschaft mit 5 Kindern (drei minderjährig und zwei erwachsen, aber in Ausbildung). Bislang hatte ich die Lohnsteuerklasse 3, meine Frau die 5 und ich konnte 1,5 Kinderfreibeträge absetzen.
Meine Frau befindet sich noch 4 Jahre in der Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz.
Wir wollen beim Amt Einstiegsgeld beantragen. Dazu gehört natürlich auch ein überzeugender Businessplan.
Nun wissen wir nicht, welche Gesellschaftsform (Einzelunternehmung, GbR) für uns die beste ist und was wir sonst noch beachten müssen.
Daher habe ich folgende Fragen:
1. Wie läuft es mit der Krankenversicherung ab? Solange das Amt uns unterstützt, sind wir krankenversichert. Aber danach? Kann dann einer von uns beiden beim anderen familienversichert werden? Wie sieht es mit den Kindern aus?
2. Wie läuft es mit der Steuer? Bleiben die Lohnsteuerklassen, sollten wir sie ändern? Wer bekommt den Kinderfreibetrag? Ist dies frei zu wählen?
3. Alternative Einzelunternehmen: Dann ist nur eine Anstellung für meine Frau im Rahmen eines Minijobs möglich. Reicht das dem Amt aus, das sind doch nur ein paar Wochenstunden (muss ja dem Fremdvergleich standhalten)? Oder muss sie dann noch eine zusätzliche Arbeit suchen?
4. Bei der Gründung einer GbR wären beide voll selbstständig. Wenn Amt dies so akzeptiert. Gäbe es dann im Optimalfall auch zweimal Einstigesgeld?
5. Sollten wir dann so oder so besser die Gütertrennung vereinbaren? Bisher wurden wir steuerrechtlich gemeinschaftlich veranlagt. Ich überlege dies insbesondere wegen zwei Faktoren: Erstens die Glaubwürdigkeit bei Anstellung eines Ehepartners und zweitens, dass nicht auf das Privatvermögen des anderen zugegriffen werden kann (z.B. bei Pfändungen, Insolvenz, etc.).
Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße, Marc
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Antworten
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Hallo,
Nun wissen wir nicht, welche Gesellschaftsform (Einzelunternehmung, GbR) für uns die beste ist und was wir sonst noch beachten müssen.
Wenn 2 Leute ein Geschäft gründen kann man sich nicht zwischen Einzelunternehmen und GbR aussuchen, es ist eine GbR. Fertig
Aber danach? Kann dann einer von uns beiden beim anderen familienversichert werden? Wie sieht es mit den Kindern aus?
Nein, wenn das amt nciht mehr zahlt, muss jeder seine KV sleber zahlen. Kinder können ggf. gratis familienversichert werden, wenn ihr gesetzlich versichert seit. Bei privat versicherten könnte das uU. anders sein.
2. Wie läuft es mit der Steuer? Bleiben die Lohnsteuerklassen, sollten wir sie ändern? Wer bekommt den Kinderfreibetrag? Ist dies frei zu wählen?
Die könnte man so lassen, haben in der Zeit der Selbständigkeit eh keine Auswirkung. uU wenn man wieder arbeitslosengeld bezieht, da ihr aber von Hartz 4 kommt, ist es sehr unwahrcheinlcih, dass ihr wieder anspuch auf ALG 1 haben werdet, wenn die selbständigkeit scheitert.
3. Alternative Einzelunternehmen: Dann ist nur eine Anstellung für meine Frau im Rahmen eines Minijobs möglich. Reicht das dem Amt aus, das sind doch nur ein paar Wochenstunden (muss ja dem Fremdvergleich standhalten)? Oder muss sie dann noch eine zusätzliche Arbeit suchen?
wenn ihr mich fragt, würde ich erst mal nur ein einzelunternehmen testen, bevor ihr beide als selbständige loslegt. denn die abwikclung beim amt ist schon für einen sehr komplex. außerdem sollte sich auch wer um die kinder kümmern. die frau gelich anstellen (auch als minijob) ist geld verbrennung.
4. Bei der Gründung einer GbR wären beide voll selbstständig. Wenn Amt dies so akzeptiert. Gäbe es dann im Optimalfall auch zweimal Einstigesgeld?
Eigentlich ja, da das einstiegsgeld aber kein Muss ist, ist es letztlich doch mit dem sachbearbeiter zu klären. Das Amt kann, muss aber nicht Einstiegsgeld zahlen.
5. Sollten wir dann so oder so besser die Gütertrennung vereinbaren? Bisher wurden wir steuerrechtlich gemeinschaftlich veranlagt. Ich überlege dies insbesondere wegen zwei Faktoren: Erstens die Glaubwürdigkeit bei Anstellung eines Ehepartners und zweitens, dass nicht auf das Privatvermögen des anderen zugegriffen werden kann (z.B. bei Pfändungen, Insolvenz, etc.).
Käse, bei GbR kann immer auf Privatvermögen des anderen zugegriffen werden. ihr macht euch über dinge gedanken, zu denen ihr erst einmal geld verdienen müsst. dann kann man über gütertrennung usw. reden. DAS GESCHÄFT MUSS LAUFEN, kümmert euch darum.
Mal erlich, bei 3 Kindern, 2 Azubis und beide vollberuflich als Gebäudereiniger tätig. Habt ihr ´ne Ahnung, wie viel geld ihr braucht, fenster putzen sich nicht von allein, dazu braucht man schon hebebühnen etc. oder glaubt ihr, das volleinkommen für 2 personen geht mit 3 treppenstufen wischen? jeder sollte ca. 1000 eur am monatsende in der tasche haben und zwar nach abzug der betriebsausgaben. 2000 EUR gewinn im monat wollen verdient sein. bei einem stundensatz von 20 euro (ist viel ok, lässt sich aber besser rechnen, 15 eur ist aber sicher das minimum) wären das 100 stunden im monat MINDESTENS und zwar wenn keine Betriebsausgaben anfallen, also fahrtkosten telefon etc., also sehr unwahrscheinlich. 100 Stunden durch 2 sind für jeden 50 stunde bezahlt von einem auftraggeber. zzgl. die unbezahlten stunden für fahrtzeiten, bürokram etc.
Da werden eure kinder sicher verwahrlosen dabei und dann ist das jugendamt und Insolvenz nicht mehr weit. also mal ehrlich, überlegt euch das und lasst euch mal richtig beraten, nicht von den pfeifen Fallmanager im amt oder von einem dahergelaufenen Berater der nur kohle verdienen will.
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