Selbstständigkeit als Lokführer
(1 Antwort)Hallo zusammen,
wollte mal folgendes Fragen, weil Ich mich damit noch nicht so sehr auskenne:
Ich habe vor mich mit einem Einzelunternehmen selbstständig zu machen. Ich würde dann in Deutschland einer Tätigkeit als Lokführer nachgehen. Also andere Firmen buchen und ich schreibe dann nach erfolgter Leistung eine Rechnung. Das übliche eben.
Aber meine Frage wäre was ich denn dazu alles bräuchte. Welche Formulare für das Amt usw. Was kostet mich der Spass der Anmeldung.
Und als letztes brauche ich doch noch dafür einen Reisegewerbeschein oder nicht?
Wäre nett wenn mir jemand antwortet und ich meinem Ziel mit eurer Hilfe etwas näher käme. Denn die Herrschaften aufm Amt erzählen einem so viel Amtsdeutsch, dass einem die Birne glüht...
Grüße euer Sascha
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Hi Sascha,
Ich würde dann in Deutschland einer Tätigkeit als Lokführer nachgehen.
Als Lokführer in die Selbständigkeit, das hab ich auch noch nicht gehört. Aber Respekt, wenn es dafür einen Markt gibt. Schon mal Marktforschung betrieben? Vielleicht ist es ja eine Marktnische, dann kann man richtig Geld verdienen
Aber meine Frage wäre was ich denn dazu alles bräuchte. Welche Formulare für das Amt usw. Was kostet mich der Spass der Anmeldung.
Und als letztes brauche ich doch noch dafür einen Reisegewerbeschein oder nicht?
ok, eins nach dem anderen. Vor der Gewerbeanmeldung erst mal den Antrag auf Gründungszuschuss beim Arbeitsamt holen. Sonst gibts kein Geld. Wenn ALG 2, dann Einstiegsgeld beantragen. Wird aber etwas komplizierter, da das dann beim Fallmanager bei der Arge oder dem Grundsicherungsamt je nachdem wie das bei euch heißt.
wenn alle Unterlagen zusammen sind, also Rentabilitätsvorschau usw. den Spaß abgeben und lso geht´s.
Nicht vergessen:
Krankenversicherung entweder Gesetzliche Krankenversicherung oder Private Krankenversicherung
Hier mal noch ne Checkliste:
Checkliste zur Selbständigkeit – Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit
und das noch:
Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
E-Book: Die häufigsten Fragen zur Existenzgründung
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung FAQ 16
puh, wenn du das alles gelesen hast, müsste alles klar sein, oder auch nicht dann einfach noch mal posten, bitte in neuem Beitrag, in der richtigen Kategorie, danke.Kommentar schreiben
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