Selbstständiger Handel mit Produkten des Arbeitgebers ??

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Hallo miteinander,

ich habe eine doch eher spezielle Frage bzw. Problemstellung, auf die ich über google keine wirkliche Info gefunden habe:

Ich bin Angestellter bei meinem Arbeitgeber "xyz GmbH". Ich bin dort im Vertrieb der Produkte und Betreuung der Großkunden und Wiederverkäufer tätig.

Da ich absolut von der Qualität unserer Produkte überzeugt bin, und im Bekannten-und Verwandtenkreis viele positive Rückemldungen erhalten habe und gefragt wurde, wo man die Produkte kaufen kann, stellt sich mir folgende Frage:

Kann ich nebenberuflich die Produkte im Handel/ Vertrieb zusätzlich verkaufen ?? Angenommen ich kann die Produkte - das Einverständnis meines AG vorausgesetzt - mit einem Rabatt von ca. 50 % einkaufen, sagen wir zu 12 EUR (netto!!). Der empfohlene VK liegt bei 28 EUR (netto!!). Und angenommen ich würde darauf achten pro Jahr UNTER 17.500 EUR Umsatz zu machen und somit Kleingewerbetreibender zu sein, um die Umsatzsteuer unberücksichtig zu lassen. Dann könnte ich - je nach Wunsch meiner persönlichen Gewinnspanne - das Produkt z.B. für 25 EUR anbieten und die Leute würden es bestimmt interessant finden.

Ist das überhaupt zulässig ?? Ich meine meine hauptarbeit bleibt ja weiterhin die gleiche, nur "nebenbei" will ich mir - weil ich weiß dass Leute das kaufen würden - ein paar Taler dazu verdienen. Und mein AG bekommt zusätzlich produkte abgesetzt.

Oder bin ich irgendwie auf dem Holzweg ??

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Antworten

  • +1 -0

    Hallo,

    tja, also zulässig - Zustimmung des Arbeitgebers vorausgesetzt - sollte Ihr Vorhaben schon sein.

    Aber, die lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Seite sehe ich problematisch.

    Der Ihnen vom Arbeitgeber gewährte Rabatt dürfte hier das kleinere Übel sein. Dieser ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei soweit er 1.080 EUR im Jahr nicht übersteigt. Ein übersteigender Betrag unterliegt allerdings in vollem Umfang als Sachbezug der Lohnsteuer und Sozialversicherung.

    Man könnte auch auf den Gedanken kommen - da die Waren nicht für den eigenen Privatbedarf sind und mit Wissen des Arbeitgebers weiterverkauft werden -, dass der Gewinn Lohnbestandteil darstellt, mit der Folge das dieser lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig wäre.

    Dies bedarf einer intensiven Recherche und gegebenenfalls schriftlichen Absicherung zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt, mittels Anrufungsauskunft. Hier empfehlen wir dringend den direkten Rat durch einen Steuerberater einzuholen.

    Was den Einkaufspreis der Produkte anbelangt, so haben Sie Ihrem Arbeitgeber selbstverständlich den Bruttobetrag zu erstatten, also Netto 12,00 EUR + 19 % USt = Brutto 14,28 EUR. Dieser Betrag stellt dann auch Ihre Betriebsausgabe dar.


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