Selbstgemalte Bilder verkaufen Gewerbeanmeldung oder Freiberufler bei eBay

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Hallo,

ich male Acrylbilder und habe die spaßeshalber mal bei ebay.com/rover/1/707-53477-19255-0/1?icep_ff3=1&pub=5574872158&toolid=10001&campid=5336458498&customid=crawler&ipn=psmain&icep_vectorid=229487&kwid=902099&mtid=824&kw=lg">ebay reingesetzt. Und es ist sogar Interesse da. Habe schon 2 Bilder verkauft. Jetzt habe ich überlegt, dass öfter mal zu machen und vielleicht sogar eine eigene Homepage zu veröffentlichen.
Das ist ja eine künstlerische Tätigkeit. Muss ich dann kein Gewerbe anmelden, aber dem Finanzamt am Ende des Jahres trotzdem mein Gewinn mitteilen? Das habe ich nicht so ganz verstanden.

Danke euch.

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  • +0 -0

    Hallo schwathinio,

    danke für deine Frage, die ich gern versuche zu beantworten.

    Und es ist sogar Interesse da. Habe schon 2 Bilder verkauft.

    na dann herzlichen Glückwunsch, denn das ist nicht der Normalfall bei eBay, so dass man sich schon glücklich schätzen kann, wenn man eine gute Geschäftsidee hatten oder so wie du seine künstlerische Gabe ausnutzen können.

    Das ist ja eine künstlerische Tätigkeit. Muss ich dann kein Gewerbe anmelden, aber dem Finanzamt am Ende des Jahres trotzdem mein Gewinn mitteilen?

    da hat leider das eine mit dem anderen nichts zu tun. Du bist zwar Künstler aber trotzdem ist es eine gewerbliche Tätigkeit beziehungsweise ein gewerblicher Handel, dem du da nachgehst. daher ist auch ein Gewerbe anzumelden. Im Zweifel müssten noch geklärt werden, ob es eine künstlerische Tätigkeit ist und so kein Gewerbe sondern eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest. Da ich kein Steuerberater bin, bitte ich dich diesbezüglich einen Deutschen zu kontaktieren. Der Unterschied zwischen dem Gewerbe und der Freien Tätigkeiten ( Freiberufler) liegt grob gesagt in der Gewerbesteuerpflicht. Gewerbliche Unternehmer sind gewerbesteuerpflichtig, Freiberufler eben nicht. Da aber bei niedrigen Gewinnen dies ohnehin keine Auswirkung hat, ist es somit egal. Aber wie gesagt bitte nocheinmal einenSteuerberater konsultieren. Oder aber auf dem Finanzamt nachfragen, wie die das sehen und entsprechend anmelden.

    Der Gewinn muss in jedem Fall dem Finanzamt mitgeteilt werden. Du musst also immer eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen lassen oder selber erstellen, um deine Einnahmen und deine Ausgaben zu erfassen und daraus den Betriebsgewinn oder den Betriebsverlust zu ermitteln. Der Betriebsgewinn oder gewinn ist dann in deiner Einkommensteuererklärung einzutragen und somit dem Finanzamt mitzuteilen. Mehr gibts dazu nicht zu sagen.


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    Hallo schwathinio,

    nach Ihrer Schilderung üben Sie meines Erachtens eine künstlerische Tätigkeit und somit eine freiberufliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetztes aus. Es liegt kein Gewerbe vor - somit keine Gewerbeanmeldung bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung erforderlich. Aber Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt. Dort anrufen und sich Fragebogen schicken lassen oder online über die Internetseite des zuständigen Finanzamts recherchieren, ob dort der Vordruck verfügbar ist oder über das Bundesfinanzministerium
    https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?$context=0

    Wie Torsten geschrieben hat, der Gewinn ist in jedem Fall im Rahmen einer jährlichen Einkommensteuererklärung zu versteuern.


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