selbständig und work and travel?
(3 Antworten)Hallöchen ,
ich bekomme den Existenzgründungszuschuß noch bis Juli und bin gerade dabei die Unterlagen für die Verlängerung fertigzumachen.
Ich bin selbständige Promoterin und habe schon seeeeehr lange den Wunsch für eine Zeit lang (ca 6 Monate) work und travel in Australien zu machen.
Jetzt frage ich mich ob ich das auch machen kann während ich den Zuschuß bekomme?
Ich hatte diesen Gedanken:
Ich kündige meine Wohnung, melde mich bei meiner Mutter an, gehe 6 Monate ins Ausland, hätte einen WG Platz in Berlin sicher und ziehe dann dort ein und mache weiterhin Promotion. Wohne allerdings jetzt in einem kleinen Dorf das ca 400 km entfernt von Berlin ist. Aber ich liebe Berlin und kenne auch einige Menschen dort.
Nur hat man sonst ja nie die Möglichkeit sowas zu machen und ich auch schon garnicht mehr weil ich bereits 31 Jahre alt bin und man mit diesem work und travel Visum bis spätestens 31 Jahren einreisen kann.
Nur Probleme die ich sehe:
1. Ummeldung zu meiner Mutter heißt ja auch Ummeldung beim Gewerbeamt, geht das so einfach?
2. Bekomme ich den Zuschuß noch wenn ich nicht hier in Deutschland arbeite?
3. Was ist mit der Krankenversicherung wenn ich ins Ausland gehe, muß ich den normalen Beitrag weiterzahlen plus Auslandskrankenversicherung?
Ich schätze mal das ist alles nicht so einfach wie ich mir das vorstelle, allerdings denke ich andererseits warum eigentlich nicht?
Ich würde mir gerne eure Meinungen einholen und würde mich wirklich sehr über Antworten freuen.
Viele Grüße
chilie
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Antworten
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Hi nur kurz und knapp meine Gedanken dazu.
Zu 1.) dürfte kein Problem sein, sonst könnte ja niemand mehr in Dtl. von A nach B ziehen. Ist halt nur umständlich.
zu 2.) Da sehe ich ein Problem, § 57 SGB III
zu 3.) Bitte mit der Krankenkasse klären.
Mein Tipp: Bleib so lange In Deutschland, bis der Gründungszuschuss abgelaufen ist. Gewerbe dann nicht abmelden, weiter laufen lasen und überlegen, ob es sinn macht, als Selbständiger ins Ausland zu gehen und für 3,50 EUR zu arbeiten und durch die Weltgeschichte zu reisen. Das ist eher was für Studenten, aber nicht für hauptberuflich selbständige. Sorry hart aber herzlich. Sofern man im Ausland auch promoten kann und damit sein Lebensunterhalt verdienen könnte, sollte man mit der IHK oder einer zuständigen Kammer alles weitere besprechen. Dann aber länger als 6 Monate wegbleiben, sonst lohnt es sich nicht.
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Hi Thorsten,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort!
Ich habe mir die Seite zu Punkt 2 angesehen und konnte nichts lesen was dagegen sprechen würde. Ich habe auch schon beim Arbeitsamt nachgefragt und habe als Antwort bekommen das das egal wäre wenn ich während ich den Zuschuß im Ausland bin und dort arbeite. Das hänge mit dem Gründungszuschuß nicht zusammen. Ich hatte da gerade die 6 monatige Verlängerung beantragt und direkt nachgefragt, warte noch auf Antwort.
Ich kann leider nicht warten bis der Zuschuß abgelaufen ist weil ich bis spätestens 09.10. eingereist sein muß, sonst kann ich kein work & travel mehr machen, zu alt.
Wieso sollte diese Art des Reisens nur was für Stundenten sein? Bin und war keiner und werde wohl wahrscheinlich auch nie einer sein. Ich finde nicht das das damit was zu tun hat.
Es bietet sich halt jetzt erst an, in dieser Situation.
Alternativ ist man ja sonst Arbeitslos oder in einem festen Agestelltenverhältniss und dann kann man das eh vergessen. Also muß ich es jetzt oder nie machen.
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ok, nur ein tipp noch. lass dir die Entscheidung vom Arbeitsamt schriftlich geben. die ändern gern mal ihre Meinung in der Zukunft und dann hast du das nachsehen. ansonsten viel glück im ausland.
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