Seit 5 Jahren noch nie über 17.500 - trotzdem Umsatzsteuer?

(3 Antworten)
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Hallo,

ich bin seit 5 Jahren Freiberuflich tätig. Bis Februar dieses Jahres war ich gleichzeitig Student. Ich habe von 2005 bis 2009 nie auch nur ansatzweise an der Umsatzsteuergrenze von 17.500 gekratzt, ich habe auch nie Umsatzsteuer erhoben (aber selbstverständlich immer eine Steuererklärung gemacht).
Nun, da ich mit dem Studium fertig bin, habe ich endlich mehr Zeit zu arbeiten. Nun kann es gut sein, dass ich bereits dieses Jahr über 17.500 Euro an Einnahmen erlange. Auch für dieses Jahr, 2010, habe ich keine Umsatzsteuer in meinen Rechnungen erhoben.

Muss ich nun bei erstmaliger Überschreitung von einer Jahreseinnahme von 17.500 Umsatzsteuer zahlen. Das wäre doch recht ungünstig, da ich von meinen Auftraggeber keine solche Steuer nachfordern kann (dies schließt mein Vertrag aus).

Oder ist es so, dass ich für 2010 trotz der Überschreitung der Grenze von 17.500 letzmalig keine Umsatzsteuer abführen muss?

Vielen Dank für die Hilfe schon mal im Vorraus!

Gruß,

Dave

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Antworten

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    Hallo McDave,

    Auszug aus §19 UStG
    ... Umsatzsteuer wird von Unternehmern.....nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

    Umsatz 2010 über 17.500 EUR, dann in 2011 Umsatzsteuerpflichtig.


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    So simpel kann's gehen. Vielen Dank für diese wirklich klare Antwort! :-)

    Viele Grüße,

    David


  • +0 -0

    Wenn du in 2010 erstmals über die 17,5K Grenze kommst, da müsstest du spätestens ab 01.01.2011 USt ausweisen und abführen.

    Das kannst du auch mit meinem Onlinerechner zur Kleinunternehmerregelung nachrechnen. Denn vorsicht, die 17,5k Grenze ist nciht die einzige die beachtet werden muss. Es gibt ncoh eine 50k Grenze, die parallel zur 17,5k Grenze im aktuellen Berichtsjahr zu prüfen ist.

    Also 17,5k für das Vorjahr (vergangene Jahr ) prüfen und gelichzeitig
    50k für das gerade begonnene Jahr.

    Du musst also immer am 1.1. des Jahres sowohl das Vorjahr prpfen (kein Problem) als auch das kommende jahr schätzen, ob da wohl die 50k überschritten werden.


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