Scheinselbstständigkeit

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Guten Tag, Muss ein Ich-AG leistungsempfänger die Leistungen zurück zahlen, wenn im Nachhinein ein Scheinselbstständigkeit festgestellt wird? Mir geht es um die Konsequenzen: also nicht um die frage ob ich scheinselbstständiger war, sondern was passiert wenn ich es war. Die Transferleistungen wurden dann ja zu Unrecht bezogen. Gibt es da Präzedenzfälle dazu? Über einen Rat oder eine Empfehlung wäre ich sehr dankbar. MfG HR

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    Hallo,

    dies ist ein diffiziles Rechtsproblem und sollte in einem Rechtsberatungsforum oder besser direkt bei einem Rechtsanwalt nachgefragt werden.


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    Den gruendungszuschuss der Ich-AG gibt es seit vielen Jahren nicht mehr. Nur so als Hinweis, wenn sie zu einem Rechtsanwalt gehen sollten.


    • Ach je, jetzt habe ich es erst richtig verstanden. War klar, sie waren in der Vergangenheit selbstständig mit der Ich-AG. Daher bitte meinen vorheriger Kommentar ignorieren.

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