Scheinselbstständig?
(2 Antworten)Hallo, ich möchte mich selbstständig machen mit 2 Gewerbeanmeldungen.
Erstens als Internethändler für Partyartikel. Darin wird mein Haupteinkommen bestehen. Das weiss ich, da ich das schon seit geraumer zeit Nebenberuflich mache und der Gewinn mittlerweile sehr gut ist.
Zweitens als selbstständiger Koch. Hier werde ich nur für einen Auftraggeber arbeiten und das ist nur ein weiteres Zubrot.
Bin ich wegen meiner zweiten Gewerbeanmeldung als Koch und da nur für einen Auftraggeber arbeite scheinselbstständig. Dann müsste ich doch in die Sozialkassen zahlen und das wäre doch ein Nachteil für mich?
Wäre dankbar für Hilfe.
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Antworten
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Hallo,
Bin ich wegen meiner zweiten Gewerbeanmeldung als Koch und da nur für einen Auftraggeber arbeite scheinselbstständig.
Ja, und damit sind Sie - sofern Arbeitslohn über 400 EUR im Monat - als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer zu behandeln.
Gruß
Helmut Kexel, Vereidigter Buchprüfer/Steuerberater
www.steuernplusberatung.de
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Und wenn ich beide Gewerbe in eines zusammenfasse?
Ich habe schon beim Gewerbeamt nachgefragt. Die würden das machen.
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