Scheinselbständigkeit vermeiden?!
(1 Bewertung)Hallo,
hätte mal ne Frage zum Thema *Scheinselbständigkeit*...
Momentan arbeite ich im Angestelltenverhältnis, hätte aber die Möglichkeit mich bei meinem jetzigen Arbeitgeber selbständig zu machen! Allerdings nur unter der Voraussetzung auch noch bei einem anderen Auftraggeber, Rechnungen zu schreiben!
Würde es ausreichen, wenn ich mir zu Hause einen Raum einrichte und von dort aus Kundentermine annehme und Rechnungen schreibe?
Danke im Voraus
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Antworten
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Hallo m28,
Das Thema Scheinselbständigkeit ist es sicher nicht so ganz einfach und ich habe hier das Gefühl, dass es auch falsch verstanden wird.Würde es ausreichen, wenn ich mir zu Hause einen Raum einrichte und von dort aus Kundentermine annehme und Rechnungen schreibe?
ein Kriterium der scheinselbständigkeit ist "1. Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers" - so dass es das häusliche Arbeitszimmer schon mal einen Vorteil für eine unabhängige selbständigkeit ist.
nun habe ich allerdings einen Denkfehler oder versteht die Formulierung nicht ganz. Sollen sie für ihren ehemaligen Arbeitgeber Rechnungen schreiben? oder soll eine Leistung erbracht werden, wofür eben eine Rechnung geschrieben werden muss?
dass einer ist eine Art Bürotätigkeit, das andere ein notwendiges Übel der selbständigkeit, ohne dessen der ausführende Unternehmer nicht zu einem Umsatz kommen würde. Ich habe das Gefühl, dass sie unter dem Stichwort Rechnungen schreiben denken, man schreibt einfach Rechnungen und das war's. Bitte präzisieren Sie Ihre Ausführungen etwas, so dass wir nicht Rätselraten müssen.
ansonsten stehen die Kriterien zur Scheinselbständigkeit im Lexikon. Sie sollten die 5/6-tel Regelung beachten, das ist ein entscheidendes Kriterium bei der scheinselbständigkeit. beachten Sie auch bitte das Stichwort Arbeitnehmerähnliche Selbständige in dem Zusammenhang.
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