Rückzahlung Vorsteuer
(1 Antwort)Hallo,
habe gleich noch eine Frage:
Habe mit dem Kauf der PV-Anlage im April 2006 ein Kleinunternehmen angemeldet.
Um mir die Vorsteuer aus den Anschaffungskosten vom FA holen zu können, habe ich auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und zur Regelbesteuerung optiert und führe USt ab.
Ab 2011 möchte ich gern zur Kleinunternehmerregelung zurückkehren. Jetzt hab ich in einem Beitrag gelesen, dass ggf. Vorsteuer zurückzuzahlen ist, nämlich 1/60 pro Kalendermonat (Jan.-März 2011), also 3/60 auf den ursprünglichen VSt-Abzugsbetrag.
Ist das richtig?
Wer kennt die Antwort?
Vielen Dank.
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Antworten
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Auch steuerberater, aber korregiert wird´s auf jeden fall. § 15a UStG => Vorsteuerkorrektur, wäre dumm, hast sicher alles allein gemacht ohne berater vorher, stimmst?
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__15a.html
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