Rücklagen für Einkommenssteuer - wie hoch etwa?

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Guten Tag,
ich möchte ich zum Anfang nächsten Jahres selbständig machen (mit Gründungszuschuss), Mischform aus Handelsvertreter und Dienstleistung (Eintrag beim Gewerbeamt erfolgreich).
In Internetformularen für den Businessplan habe ich den Posten "Rücklagen für Einkommensteuer" gesehen - ich verstehe das so: das betrifft mich, wenn ich z.B. im ersten Jahr schon über die Kleinunternehmergrenze von 17.500,- € Umsatz rauskomme. (Da es hier nicht um Gewinn geht, kann ich hierbei meine vorweggenommenen und laufenden Betriebsausgaben wie Miete anteilig, Nebenkosten anteilig für Arbeitszimmer in Mietwohnung) doch noch nicht dagegenrechnen, oder?

Wieviel muss man ungefähr für diese Rücklagen beiseite legen, wie berechnet sich das? Gibt es da eine Orientierung z.B. x % vom Umsatz? Wo erfahre ich eigentlich, wie besteuert wird?

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Antworten

  • +0 -0

    hallo existenzgründer,

    hier geht doch einiges durchenander. Sie dürfen auf keine fall Umsatz und Gewinn bzw. einkommen verwechseln. Dazu empfehle ich unbedingt einenSteuerberater zu konsultieren.

    Für existenzgründer sind Rückstelungen für Einkommensteuer nur im übertragenen Sinne gemeint, da man als Existenzgründer und somit als Nichtbilanzierender gar keine Rückstellungen bilden kann.
    Fassen Sie den Begriff einfach als Sparbeitrag, Rücklage auf Ihrem Sparbuch oder Tagesgeldkonto auf.

    Wie viel das sein solte kann niemand aufgrund der paar Infos sagen, dazu müsste schon eine Steuerprognose für das AJhr 2009 erstellt werden, was wiederum teuer ist und für einen existenzgründer keinen wirklcihen Sinn macht. Noch dazu wenn Sie etwas mehr als 17.500 EUR Umsatz haben und, wie Sie richtigerweise festgestellt haben, Ihre Betriebsausgaben davon erst ncoh abziehen müssen. Der Gewinn also weit aus geringer ausfallen könnte.

    Meine Empfelung als Gründungsberater:
    Fangen Sie erst einmal an mit verdienen undstellen Sie die Prognose nach den ersten 6 Monaten Ihrer Tätigkeit als Selbständiger. das geht viel leichter, denn dann haben Sie bereits Zahlen, auf die man bauen kann.

    Wieviel muss man ungefähr für diese Rücklagen beiseite legen, wie berechnet sich das? Gibt es da eine Orientierung z.B. x % vom Umsatz?


    da kenne ich keine faustformel. eventuell den Durchschnittssteuersatz vom gewinn

    Wo erfahre ich eigentlich, wie besteuert wird?


    Bei einem Steuerberater !?
    Auch im Internet dürfte es einige seriöse Seiten zu dem Thema geben, aber wie alles im Netz, gibt es auch dort keine Garantie oder Gewähr für Richtigkeit und Gesetzmäßigkeit.

    Einkommensteuerrechner bei Hydorn http://www.n-heydorn.de/steuer.html
    oder beim Bund unter https://www.abgabenrechner.de/ekst/? (dabei nicht lohnsteuerrechner nehmen, einkommensteuer ist hier gefragt)
    auch die gewerbesteuer sollte berechnet werden.


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    Danke für die Hinweise! Mir ist bei den ganzen Formularen und Vorlagen, die ich aus dem Netz gezogen habe (unter anderem die von Ministerien) nur noch nicht ganz klar, wie ich das einbringen soll/kann, dass mein Arbeitszimmer in der gemieteten Wohnung liegt und in Folge dessen auch ein Teil meiner privaten Kosten gewerbliche bedingte Kosten = Ausgaben sind. Steuerlich ist das ja relevant, es mindert den Gewinn - nur wie packt man das in die Liquiditätsvorschau rein? Oder ignoriert man das beim Businessplan (für Beantragung des Gründungszuschusses?


  • +0 -0

    Hallo,

    Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind seit 2007 nur noch dann abzugsfähig, wenn dort die überwiegende Tätigkeit ausgeübt wird.


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    Wie sagte schon Kaiser Augustus:
    „Consilium bonum pecuniae parcit“
    (Guter Rat schont das Vermögen).


  • +0 -0

    Ist überwiegend. Werde nicht oder kaum im Außendienst tätig sein.


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