Reisekosten - drin oder draußen?
(1 Antwort)Liebe Beantworter meiner Frage,
zu meiner Situation: ich bin im ersten Jahr Kleinunternehmerin, arbeite als Journalistin auf Honorarbasis für verschiedene Auftraggeber und bleibe wohl nach meienr Rechnung unter der 17.5000 Euro Grenze. So weit so gut.
Meine Rechnung schließt aber nicht die Reisekosten ein, die ich für bestimmte Einsätze/Termine mit 0,30E/km bezahlt bekommen hab. D.h. ich habe von einer ö-r-Anstalt die Fahrt vom Studio und zurück mit eben jenen 0,30E/km vergütet bekommen. Auf deren Abrechnung steht dann steuerfrei über dem Betrag.
Was bedeutet das für meinen Umsatz? Muss ich das mit als Einnahmen angeben? Ich geb ja meine Benzinkosten auch nicht als Ausgaben an...
ratlos,
K.Kolumna.
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Antworten
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Hallo Karla Kolumna,
treffender NameWas bedeutet das für meinen Umsatz? Muss ich das mit als Einnahmen angeben?
Für die Kleinunternehmerregelung, wie bereits beschrieben, zählen alle Einnahmen, daher auch die erhaltenen Reisekosten. Was für Ausgaben mit den einnahmen in Verbindung stehen, spielt dabei keine Rolle. Vgl. dazu folgende Beiträge vom Steuerberater Kexel. Was übrigens in Sachen Steuerfreiheit ok und falsch ist, ob die erhaltene Rechnung mit den steuerfrei ausgewiesener Reisekosten ok ist, sollte ein Fachmann klären.
Was zählt zum Gesamtumsatz?
Kleinunternehmer: Eigenverbrauch auch "Umsatz"
Anderes Thema: Können wir uns mal unterhalten wegen Texteraufträgen? Schreiben Sie mir mal per Mail.
Danke
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